Stellungnahme zum Entwurf des Transformationsrahmens für Exportkredit- und Investitionsgarantien
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Die Bundesregierung will die klimapolitischen Vorgaben für ihre Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien weiterentwickeln. Die bisherigen Sektorleitlinien sollen dafür in einen neuen, sogenannten Transformationsrahmen überführt werden. Dieser legt fest, welche Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen künftig noch zu welchen Konditionen staatlich abgesichert werden dürfen. Bis zum 9. Oktober konnte dazu Stellung genommen werden. Auch ClientEarth hat sich an der Konsultation beteiligt.
Internationale öffentliche Finanzierung, im Speziellen Export- und Handelsfinanzierung, reduziert die Risiken grenzüberschreitender Projekte und Investitionen mithilfe von Garantien und Versicherungen. Diese Art der Finanzierung bietet daher großes Potenzial, Investitionen auf Klimaziele auszurichten. Allerdings werden durch internationale öffentliche Finanzierung bisher häufig umweltschädliche Projekte unterstützt, einschließlich solcher Projekte, in denen fossile Brennstoffe eingesetzt werden. Dies trifft auch weiterhin auf die internationale öffentliche Finanzierung Deutschlands zu.
Der Transformationsrahmenentwurf weist hier erhebliche Mängel auf. Anstatt Klimaschutzmaßnahmen im Lichte der neuesten Erkenntnisse der Klimawissenschaft zu stärken, schwächt der Entwurf die wichtigsten Schutzmaßnahmen der aktuellen klimapolitischen Sektorleitlinien der Bundesregierung für Exportkreditgarantien. Insbesondere erlaubt der Transformationsrahmenentwurf eine relativ breite Unterstützung für Gaskraftwerke, wasserstofffähige Kraftwerke und mit CCUS (Carbon Capture, Utilization and Storage) ausgestattete Kraftwerke. Dies hat auch langfristige wirtschaftliche Konsequenzen: Die andauernde Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen setzt Unternehmen und öffentliche Finanzen zunehmenden Übergangsrisiken, Preisschwankungen und dem Risiko gestrandeter Vermögenswerte aus. Die unzureichenden Dekarbonisierungsanforderungen des Transformationsrahmenentwurfs erhöhen zudem das Risiko, dass eine danach gewährte Unterstützung mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands unvereinbar ist. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Pariser Abkommen, das UN-Seerechtsübereinkommen und andere geltende völkerrechtliche Verträge oder das Völkergewohnheitsrecht.
ClientEarth hat deshalb für den Transformationsrahmenentwurf fünf Empfehlungen ausgesprochen:
• Garantien für ungebundene Finanzkredite sollten in den Geltungsbereich des Transformationsrahmenentwurfs aufgenommen werden.
• Für alle Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe sollte vorab ein 1,5°C-Kompatibilitäts-Test durchgeführt werden.
• Die Förderung von Wasserstoff sollte streng begrenzt werden.
• Ausnahmen für die Nutzung von fossilem Gas zur Stromerzeugung sollten abgeschafft werden.
• Die Anforderungen für CCUS-Nachrüstungen (Carbon Capture, Utilization and Storage) sollten verschärft werden.
Zwar begrüßt ClientEarth Deutschlands Bekenntnis dazu, seine Außenwirtschaftsförderung mit den Klimazielen in Einklang zu bringen. Der Transformationsrahmenentwurf wird diesem Ziel jedoch nicht auf glaubwürdige Weise gerecht. Eine Nachbesserung ist daher unabdingbar, um klimabezogene wirtschaftliche Risiken zu verringern, Deutschlands langfristige Wirtschafts- und Handelsinteressen zu schützen, den internationalen Klimaschutzverpflichtungen nachzukommen sowie völkerrechtliche Risiken zu minimieren.