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ClientEarth

9. November 2018

Luftverschmutzung

Bonn und Köln müssen Dieselfahrverbote einführen – Verwaltungsgericht

Dazu sagt der Leiter von ClientEarth Deutschland, einer internationalen Umweltrechtsorganisation die die Dieselklagen der DUH unterstützt: “Die Gerichte entscheiden konsequent für das Recht auf Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, wie es das EU-Recht auch erfordert. Der neueste Beschluss kommt nach den Ankündigungen der Bundesregierung, die Standards für den Gesundheitsschutz senken zu wollen – und zeigt, dass dies nicht funktionieren wird.

“Die Gerichte haben bisher in jedem Fall Dieselfahrverbote angeordnet, seit das Bundesverwaltungsgericht im Februar diese Maßnahme ausdrücklich für erforderlich gehalten hat. Die Bundesregierung muss endlich damit aufhören, das Dieselproblem zu verleugnen und muss die erforderlichen Maßnahmen treffen, vor allem durch eine Hardware – Nachrüstung der Dieselfahrzeuge auf Kosten der Herstellerfirmen. Ein Flickwerk von Einzelfahrverboten reicht nicht aus – wir brauchen klare Regeln von der Bundesregierung, nicht kosmetische Pseudomaßnahmen von der Autoindustrie.”