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ClientEarth

20. Juli 2018

Luftverschmutzung

Bundesumweltministerin Schulze fordert Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge

Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte ihre Forderung, wonach Autohersteller für die Hardware-Nachrüstung von Dieselautos aufkommen sollen. Dadurch sollen Schadstoffbelastungen gesenkt und die Luftqualität gesteigert werden. Zudem forderte Schulze Bundesverkehrsminister Scheuer dazu auf, einheitliche Regelungen für technische Anpassungen dieser Art einzuführen.

ClientEarth Jurist Ugo Taddei reagiert so auf den Vorschlag: „Wir haben schon vor einiger Zeit unsere Forderungen an die deutsche Bundesregierung laut gemacht, eine Führungsrolle im Kampf gegen Luftverschmutzung einzunehmen und Automobilhersteller für die Probleme, zu deren Existenz sie erheblich beigetragen haben, zur Verantwortung zu ziehen. Umweltministerin Schulze liegt völlig richtig, wenn sie die Automobilindustrie dazu auffordert für die Nachrüstungen aufzukommen. Unser Ziel ist, dass dieser Plan so schnell wie möglich in die Realität umgesetzt wird.

Es liegt nun an der Bundesregierung diese Entwicklung zu stärken und zu gewährleisten, dass Automobilhersteller für die Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen zahlen. Außerdem müssen einheitliche Regelungen für Niedrigemissionsgebiete in Deutschland festgelegt und der Zugang für Dieselfahrzeuge, die die Emissionsgrenzen nicht einhalten, eingeschränkt werden, um die Städte vor der widerrechtlichen Luftverschmutzung zu schützen.

Bis zum heutigen Tag mussten sich deutsche Bürgerinnen und Bürger auf die Gerichte verlassen, um ihr Recht auf saubere Luft einzuklagen. Währenddessen haben sich die Behörden stur geweigert, Lösungen für die Luftverschmutzung zu finden. Bundeskanzlerin Merkel hat nun die Chance, ihre Ziele neu zu stecken und sich aktiv für den gesundheitlichen Schutz der deutschen Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, anstatt die Interessen der in Verruf geratenen Automobilindustrie zu vertreten.”

ClientEarth und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzen sich landesweit für das Recht der deutschen Bürgerinnen und Bürger auf saubere Luft ein. Im Februar 2018 klagten ClientEarth und die DUH erfolgreich die Einhaltung der Dieselfahrverbote vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.