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Gas in der EU-Taxonomie: Umweltanwält*innen erwägen Klage

Die gemeinnützige Umweltorganisation ClientEarth hat angekündigt, dass sie rechtliche Schritte prüfen wird, sollte die Europäische Union auf fossilem Gas basierende Wirtschaftstätigkeiten als Übergangsaktivitäten in ihre Taxonomie aufnehmen, ohne dass die geltenden rechtlichen Anforderungen vollständig eingehalten werden.

Die Mitgliedstaaten hatten bis vergangene Woche Zeit, auf einen entsprechenden Vorschlagsentwurf der Kommission zu reagieren.

Der Entwurf selbst, der erst spät in der Silvesternacht veröffentlicht wurde, stuft bestimmte gas- und nuklearbasierte Investitionen als Übergangstätigkeiten und somit als "nachhaltig" ein.

ClientEarth-Juristin Marta Toporek sagte dazu: "Gas ist ein fossiler Brennstoff, dessen Gewinnung und Nutzung mit Umwelt- und Klimaproblemen einhergeht. Es wie von der Kommission vorgeschlagen in die Taxonomie aufzunehmen, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit der EU, sondern ist auch rechtswidrig."

"Unsere rechtliche Analyse zeigt, dass die Einstufung von Erdgas als grüne Übergangstätigkeit in der Taxonomie gegen eine Reihe von EU-Rechtsvorschriften verstoßen würde, einschließlich der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens, des Europäischen Klimagesetzes sowie der Taxonomie-Verordnung selbst. Wenn die Kommission diese Verpflichtungen nicht berücksichtigt, setzt sie sich einem ernsthaften rechtlichen Risiko aus", fügte Toporek hinzu.

Laut einer im Oktober 2021 von ClientEarth veröffentlichten rechtlichen Analyse birgt die Aufnahme von Gas in die Taxonomie das ernsthafte Risiko eines Konflikts mit anderen EU-Gesetzen, insbesondere mit:

  • den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens;
  • der EU-Klimagesetzgebung, einschließlich des kürzlich verabschiedeten Europäischen Klimagesetzes mit seiner Verpflichtung zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 und einer CO2-Reduktion von mindestens 55 % bis 2030;
  • dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der die EU verpflichtet, "ein hohes Maß an Umweltschutz und internationaler Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Klimawandels anzustreben";
  • der Taxonomie-Verordnung selbst, da die Gasaktivitäten nicht der Definition von "Klimaschutz" als eine der Kategorien der Taxonomie entsprechen und somit nicht den Anforderungen der EU-Taxonomie für "Übergangsaktivitäten" genügen.

Foto: toblin via pixabay