Skip to content

Wählen Sie Ihren Standort

Zu Ihrem Standort gibt es eine passende Website, deren Inhalt und Sprache auf Ihren Standort zugeschnitten ist. Möchten Sie auf diese Seite wechseln? Wählen Sie unten die Seite aus, die Sie besuchen möchten.

Location successfully changed to Deutsch

Folgen Sie uns

Newsletter Öffnet in einem neuen Fenster Spenden
Return to mob menu

Suche nach Stichwort

Grüne legen Kohleausstiegsgesetz vor: Bundesregierung muss jetzt ebenfalls handeln

ClientEarth und Greenpeace haben in einem Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz bereits gezeigt, wie ein Kohleausstieg rechtlich gestaltet werden kann. Nun zieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach und legt einen eigenen Entwurf vor. Heute findet dazu eine Diskussion im Bundestag statt.

„Chapeau“ findet Prof. Dr. Hermann Ott, Leiter des ClientEarth-Büros in Berlin: “Es ist gut, dass die Grünen der Bundesregierung Beine machen – Wirtschaftsminister Peter Altmaier muss jetzt bis zum Sommer selbst ein Kohleausstiegsgesetz vorlegen. Viele glauben ja, die Sache sei nach den Empfehlungen der Kohlekommission schon gelaufen. Aber Empfehlungen sind Schall und Rauch – nur ein Gesetz kann die nötige Sicherheit bieten! Und wenn die Bundesregierung nicht aufpasst, dann haben bald alle Oppositionsfraktionen ein Kohleausstiegsgesetz vorgelegt bevor sie überhaupt reagiert hat.”

Es sei gut, dass der grüne Gesetzentwurf als Sofortmaßnahme deklariert und die Dringlichkeit des Klimaschutzes bereits in der Einleitung stark hervorgehoben werde. Positiv auch, dass Umsiedlungen ausdrücklich vermieden werden sollen und dass für die Abschaltung von Kraftwerken Kriterien angegeben werden. „Allerdings beschränkt sich der Entwurf der Grünen auf die Zeit bis 2022 und lässt somit die zweite große Herausforderung der Umsetzung außen vor.“

Ida Westphal, Juristin im Energieprogramm von ClientEarth weist auf die Bedeutung der ersten Ausstiegsphase bis 2022 hin: “Wir glauben, dass schnell und möglichst vor Mitte 2020 klar sein muss, welche Kraftwerke bis 2022 vom Netz gehen sollen. Nur so kann die derzeitige Planungsunsicherheit beseitigt werden und wird deutlich, dass für den Klimaschutz in der Tat sofort gehandelt werden muss. Unser eigener Entwurf schlägt daher eine Abschaltung per Gesetz bis 2022 vor.“ Sehr erfreulich sei weiterhin, dass auch der Gesetzesentwurf der Grünen bekräftige, dass ein Kohleausstieg im Grundsatz ohne Entschädigungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise möglich sei.

Insgesamt enthält der Vorschlag von Bündnis 90/ die Grünen viele gute Elemente und bildet die im Kohlekompromiss erreichten Minimalziele ab. Die Bundesregierung ist nun unter Druck, nachzuziehen. Schließlich ist es bereits mehr als drei Monate her, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihre Empfehlungen zum Kohleausstieg präsentierte. Seitdem verlaufen die Verhandlungen der Bundesregierung zäh und schleppend. Gleichzeitig macht sich die Industrieseite daran, den erzielten Kompromiss aufzuweichen, teilweise ist von hohen Entschädigungszahlungen die Rede. Um die Empfehlungen der Kohlekommission umzusetzen, braucht Deutschland deshalb möglichst schnell ein ambitioniertes und solides Kohleausstiegsgesetz. Die Expert*innen von ClientEarth und Greenpeace stellten deshalb am 02. Mai 2019 einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der den Kohleausstieg rechtlich bindend macht.

Der gemeinsame Gesetzentwurf von ClientEarth und Greenpeace, der als Blaupause für die Bundesregierung dienen kann, findet sich hier.