ClientEarth
24. Juli 2020
Das BMU verzichtet mit dem Entwurf für neue Grenzwerte weitgehend darauf, den Schadstoffausstoß von Kohlekraftwerken zu verringern. Die beiden Umweltorganisationen ClientEarth und Deutsche Umwelthilfe intervenieren: In einer offiziellen Stellungnahme zum aktuellen Entwurf für neue Emissionsgrenzwerte werfen die beiden NGOs dem BMU vor, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt nicht ausreichend zu schützen – sondern sich nach einem betreiberfreundlichen Kohlegesetz ein weiteres mal zum verlängerten Arm der Kohlelobby zu machen.
Die Organisationen kritisieren vor allem, dass die Bundesregierung entgegen vielfacher Empfehlungen und Studien Grenzwerte festgelegt hat, die nur knapp dem EU-Recht entsprechen. ClientEarth-Juristin Ida Westphal sagt: „Ein breites Bündnis aus Gesundheits- und Umweltorganisationen hat bereits im Mai in einem Brief auf die frappierenden gesundheitlichen Auswirkungen lascher Emissionsgrenzwerte hingewiesen. Statt dies zu berücksichtigen, hat das BMU ursprüngliche Pläne sogar noch einmal aufgeweicht. Es wird noch nicht einmal der Begründungsaufwand gemacht, diese enttäuschende Grenzwertsetzung zu erklären. Stattdessen wird offen geschrieben, dass die neuen Grenzwerte im Großen und Ganzen den derzeit geltenden entsprechen und damit keine Verbesserung erreich wird.“
Dabei hat die Entscheidung der Bundesregierung über Schadstoffgrenzwerte direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt: Die Verschmutzung der Luft durch deutsche Kohlekraftwerke führt vielfach zu Erkrankungen der Atemwege wie Bronchitis oder Asthma, und ist zudem jährlich für tausende vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Das belegt auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) im Auftrag der Umweltrechtsorganisation ClientEarth.
„Der nun vorgelegte Entwurf ist nach deutschem Recht schon jetzt zwei Jahre zu spät dran. Damit erweist er dem Umwelt- und Gesundheitsschutz einen Bärendienst. Schließlich sollen die neuen Vorgaben schon im August 2021 greifen. Ob die zuständigen Behörden und Anlagenbetreiber die erforderlichen Anpassungen nun innerhalb nur weniger Monate umsetzen können, bleibt fraglich“, so Westphal.
„Die Bundesregierung riskiert damit sehenden Auges einen Verstoß gegen europäisches Recht durch eine verspätete Umsetzung. Scheinbar sollte abgewartet werden, ob und wie der Kohleausstieg mit Betreibern vereinbart wird, um dann entsprechend angepasste Grenzwerte festzulegen. Darauf wies das BMU selbst hin. Doch diese Verknüpfung ist unangebracht: Die BVT-Schlussfolgerungen sind komplett unabhängig von Bestrebungen einzelner Mitgliedstaaten für einen Kohleausstieg umzusetzen, da sie aus den verbindlichen Vorgaben europäischen Rechts folgen. Zudem dienen die Grenzwerte einer besseren Luftqualität und dem Gesundheitsschutz und nicht, wie der Kohleausstieg, dem Klimaschutz“, ergänzt Dr. Cornelia Nicklas, Umweltjuristin bei der Deutschen Umwelthilfe.
Die Organisationen hoffen nun, dass der Bundestag eine strengere Ausgestaltung der Grenzwerte erreicht. Doch dieser soll nach aktuellem Stand gar nicht erst gefragt werden. Laut Cornelia Nicklas stellt dieses Vorgehen ein weiteres Risiko für die Umsetzung dar: „Der Bundestag ist nach den einschlägigen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beteiligen. Diese Beteiligung ist auch als Korrektiv zu verstehen und stellt die demokratische Legitimation der Rechtsverordnung sicher. Die Bundesregierung riskiert, dass die Verordnung unwirksam ist, wenn sie die Beteiligungsrechte des Bundestages verletzt“.
Die Studie „Emissionsgrenzwerte für Kohlekraftwerke: Gesundheitliche Folgen der vorgeschlagenen Grenzwerte in Deutschland“ des Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) zeigt gesundheitliche Auswirkungen der Luftschadstoffemissionen aus Braunkohlekraftwerken bis zum Kohleausstieg im Jahr 2038.
Die Neufassung zur Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) wurde am 25. Juni 2020 Verbänden und beteiligten Kreisen zur Anhörung übersandt. Am heutigen 23. Juli endet die Frist für eine Stellungnahme.
Der Verordnungsentwurf des BMUs dient u.a. der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen.