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Wunschkonzert Kohleausstieg: Kabinett segnet Verträge mit Kohlelobby ab

Pressestatement ClientEarth

Mittwoch, 24.06.2020

Das Kabinett hat heute im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern zugestimmt. Prof. Dr. Hermann Ott, Leiter des ClientEarth Deutschlandbüros zeigt sich angesichts dieses rechtlich riskanten Vorgehens besorgt:

„Es ist höchst fragwürdig, den Braunkohleausstieg ganz nach den Wünschen der Betreiber zu gestalten. Die Absprachen zwischen Regierung und Unternehmen liefen völlig intransparent ab.

“Die heute erstmalige Veröffentlichung der Verträge mit Braunkohleunternehmen wirft dabei im Grunde mehr Fragen auf als sie beantwortet: Es handelt sich dabei um ein komplexes Vertragswerk, bei dem es nun vertiefter Analyse bedarf, um seine Auswirkungen, etwa auf die künftige Klimapolitik, richtig einschätzen zu können. Das Kabinett – und die Zivilgesellschaft – hatten gerade einmal ein paar Stunden dafür. Die Unsicherheiten für die Zukunft bleiben damit erst einmal bestehen, etwa ob Kraftwerke tatsächlich noch weitere 18 Jahre am Netz bleiben, obwohl die Kohleindustrie sich jetzt schon kaum noch rentiert.

“Außerdem werden weiterhin wesentliche Einzelheiten in Bezug auf die Verträge der Öffentlichkeit vorenthalten – etwa, wie die Regierung die immensen Entschädigungssummen an LEAG und RWE rechtfertigen will oder was die unabhängige Überprüfung bei der LEAG zu der Frage, ob tatsächlich frühere Stilllegungen erreicht werden, ergeben hat. Die Veröffentlichung dieser Verträge hätte auch darüber Aufschluss geben müssen – aber wir wissen nicht viel mehr als vorher. Die Steuerzahler*innen werden dies aus ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen.

“Wir haben gerade erst ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem wir ganz klar für eine ordnungsrechtliche Umsetzung des Braunkohleausstiegs plädieren und die Verträge mit der Kohlelobby ablehnen. Die Betreiber werden durch diese Verträge in die Lage versetzt, wo nur irgend möglich eine erfolgreiche und effiziente Klimapolitik zu behindern. Hierfür lassen die Verträge trotz Rechtsverzicht weiterhin Spielraum.“