Pressemitteilung: 2. März 2021

Anlass zur Sorge für Braunkohlebetreibende: Kommission sieht Nachholbedarf und eröffnet formales Prüfverfahren

Die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, hat die Einleitung eines Prüfverfahrens bezüglich der Entschädigungssummen bekanntgegeben, die Deutschland den Braunkohlebetreibenden für den Kohleausstieg zugesagt hat.

Die Umweltjurist*innen von ClientEarth haben wiederholt eine Prüfung des 4,35 Milliarden Euro schweren Entschädigungspakets durch die Kommission gefordert und dabei eine Fülle von rechtlichen Problemen der Regelung angeführt.

Ida Westphal, Juristin von ClientEarth sagt: „Die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens bestätigt aus unserer Sicht, dass die Bundesregierung bei der Vereinbarung der Braunkohleausstiegsentschädigung nicht sorgfältig gearbeitet hat und nun ihre Annahmen für die Entschädigungen untermauern muss. Wir haben erhebliche Zweifel, dass diese gut genug sind, um die Entschädigungssummen zu rechtfertigen.“

„Wir können nach wie vor nicht nachvollziehen, wie die deutsche Regierung derartige Summen an eine Industrie rechtfertigt, die ihren Untergang schon lange am Horizont sehen konnte und entsprechend hätte planen müssen.“

„Auch der Zeitplan für den Ausstieg ist mehr als lasch: Das Jahr 2038 liegt weit jenseits des Zeitrahmens, der einen ausreichenden Klimaschutz in der EU gewährleisten würde. Die Marktkräfte machen zudem deutlich, dass viele Anlagen schon vorher unrentabel und sogar verlustbringend werden.“

„Der Rest Europas schaut auf Deutschland auf seinem Weg aus der Kohle. Wir freuen uns, dass die Kommission diesen Schritt unternimmt, um sicherzustellen, dass der Kohleausstieg im Einklang mit dem EU-Recht steht und die öffentlichen Gelder bestmöglich eingesetzt werden.“

Hintergrund:

Die Untersuchung der Kommission stützt sich auf Aspekte wie:

  • Wie wurde die Beihilfe berechnet und handelt es sich wirklich um die Mindestsumme?
  • Mangel an Informationen zu Einzelanlagen zur Beantwortung der Frage, welche Höhe von Entschädigung angemessen wäre.
  • Ist die von der LEAG geplante Verwendung der Beihilfe als „Bergwerksrekultivierungskosten“ angemessen?

ClientEarth hat mehrere Berichte über die Rechtmäßigkeit der Beihilferegelungen rund um den deutschen Kohleausstieg veröffentlicht – sowohl für Steinkohle als auch für Braunkohle:

  • Brief an die GD Wettbewerb – Rechtmäßigkeit der staatlichen Beihilfen für deutsche Braunkohleunternehmen
  • Der deutsche Kohleausstieg: Gründe für die Unvereinbarkeit der Ausgleichszahlungen für Steinkohleanlagen mit dem Beihilferecht
  • Kohleausstiegsvergütung für die LEAG: Rechtmäßigkeit
  • Staatliche Beihilfen: EU-Kommission pausiert wegen deutscher Braunkohle-Deals
  • Verfrühte Zustimmung zum Braunkohlevertrag nicht zu rechtfertigen

ClientEarth hat im Sommer 2020 außerdem ein Eilverfahren geführt, um die Offenlegung der tatsächlichen Verwendung der Entschädigungssummen zu erzwingen.

Der deutsche Energieriese RWE hat zuletzt die Niederlande verklagt, weil das Land versucht hat, ein angemessenes Klimaschutzziel umzusetzen.

Über ClientEarth – Anwälte der Erde

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