Pressemitteilung

Jurist*innen schlagen Alarm: Bundesregierung macht sich durch Verträge mit Braunkohleunternehmen klimapolitisch erpressbar

Montag, 22.06.2020

Die Umweltjurist*innen von ClientEarth warnen eindringlich: Mit den Braunkohle-Verträgen macht sich die Bundesregierung erpressbar! Neue Rechtsgutachten zeigen, dass Braunkohleunternehmen durch die öffentlichen Verträge mit der Bundesregierung dringend notwendige Klimapolitik in den kommenden Jahren erschweren, wenn nicht sogar verhindern können.

Die Jurist*innen fordern die Regierung daher auf, keine Verträge mit den Betreibern abzuschließen.

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesumweltministerin Schulze weisen die Jurist*innen auf zwei neue rechtliche Analysen hin, die grundlegende Probleme mit der aktuellen Fassung des Entwurfs zum Kohlegesetz und den Braunkohleverträgen zeigen. Vor allem zeigen die neuen Analysen, dass die Bundesregierung trotz der vertraglichen Vereinbarungen zur Zielscheibe für künftige Rechtsstreitigkeiten mit Betreibern werden könnte. Künftige Klimaschutzmaßnahmen könnten von den Betreibern als Vertragsbruch ausgelegt und sie sich diese – ein weiteres Mal – teuer entschädigen lassen.

Die Jurist*innen ermahnen die Bundesregierung daher, von vertraglichen Vereinbarungen abzusehen und stattdessen den Braunkohleausstieg durch Ordnungsrecht zu beschließen – diese Möglichkeit wurde sowohl von der Kohlekommission als auch im Gesetzesentwurf vorgesehen.

ClientEarth Juristin Ida Westphal sagt: “Die Kohleausstiegsregelung mit den vertraglichen Vereinbarungen als Kern sollte rechtlich nicht umgesetzt werden. Das vorrangige Ziel dieses Gesetzes ist der Ausstieg aus der Kohle, um das Klima zu schützen. Das bedeutet, dass schnelles Handeln erforderlich ist und Klimaziele priorisiert werden müssen. Was wir stattdessen vorfinden, ist eine vertragliche Regelungsweise zugunsten der Betreiber und zulasten von Umwelt und Klima. So würden durch Steuergelder finanzierte Milliardengeschenke praktisch ohne Gegenleistung an die Kohleunternehmen festgeschrieben und die Regierung sich bei künftigen Entscheidungen zugunsten des Klimaschutzes erpressbar machen.”

“Mit Unterzeichnung der Verträge wären die Hände von Gesetzgeber und Regierung in Zukunft stark gebunden. Wir riskieren, einer kolossal teuren Vereinbarung ausgeliefert zu werden, die gleichzeitig eine Katastrophe für das Klima bedeutet. Wenn unsere Minister*innen glaubwürdig sein wollen, müssen sie einen Vorschlag auf den Tisch legen, der nicht nur einseitig die Interessen der Betreiber berücksichtigt”, so Westphal weiter.

“Letztlich besteht die einzig tragbare Lösung darin, den Ausstieg ordnungsrechtlich in einer Rechtsverordnung zusätzlich zum Gesetz und nicht durch im Hinterzimmer getroffene Vereinbarungen festzulegen. Diese Verträge dienen einzig und allein dazu, Kohleunternehmen zu beschwichtigen, die schon lange wissen, dass ihre Tage gezählt sind.”

In den rechtlichen Analysen werden eine Reihe wichtiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Kohlegesetz aufgeworfen:

  • Vertragliche Vereinbarungen für eine Entscheidung mit der Tragweite des Kohleausstiegs sind rechtlich unerprobt und können das von der Regierung angestrebte Ziel der Rechts- und Planungssicherheit für den Ausstieg daher nicht gewährleisten.
  • Die vertraglichen Vereinbarungen wurden hinter verschlossenen Türen mit den Braunkohlebetreibern ausgehandelt. Diese intransparente Vorgehensweise geht zulasten der Demokratie sowie des Klima- und Umweltschutzes.
  • Die Verträge setzen die Regierung zusätzlichen Schadensersatzzahlungen aus, wenn künftige Klimaschutzmaßnahmen von den Betreibern als Vertragsbruch angesehen werden.
  • Es besteht die Gefahr, dass Kohlekraftwerke durch das Kohlegesetz länger am Netz bleiben als unter wirtschaftlichen Bedingungen
  • Die neue Sicherheitsbereitschaft für die LEAG verstößt gegen EU-Recht (Strombinnenmarktverordnung)
  • Das Gesetz basiert auf Entschädigungen in Milliardenhöhe aus Steuergeldern, die die Bundesregierung den Kohlebetreibern versprochen hat – obwohl diese nach derzeitigem Informationsstand einer Prüfung durch die EU-Kommission nicht standhalten könnten.

Die Rechtsanwälte und Autoren des Rechtsgutachtens über die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Braunkohlebetreibern  Hartmut Gaßner und Georg Buchholz von Gaßner, Groth, Siederer & Coll., bekräftigen: „Ob durch den Braunkohleausstiegsvertrag die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen reduziert wird, wird man sehen. Die Betreiber von Braunkohleanlagen werden zwar auf Rechtsschutz gegen das Braunkohleausstiegsgesetz verzichten. Sie werden aber versuchen, den Vertrag so zu fassen, dass sie jede künftige Rechtsänderung, aus der sich mittelbar Nachteile für sie ergeben, als Verstoß gegen den Ausstiegsvertrag gerichtlich überprüfen lassen können.

Die Betreiber haben dann zwar aktuell auf einen Rechtsstreit verzichtet, aber gute Argumente für künftige Rechtsstreitigkeiten. Das gilt insbesondere, wenn eine künftige Bundesregierung und ein künftiger Bundesgesetzgeber einen schnelleren Ausstieg für erforderlich halten oder die Anlagenbetreiber künftige, mittelbar einschränkende Regelungen für unvereinbar mit dem Braunkohleausstiegsvertrag erklären können.“

Derzeit wird erwartet, dass das Braunkohlegesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet wird.

Der Gesetzentwurf und die Empfehlungen der Kohlekommission sehen vor, dass die Bundesregierung einen ordnungsrechtlichen Kohleausstieg durch Rechtsverordnung statt durch vertragliche Vereinbarung wählt, wenn diese Vereinbarungen nicht bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sind.

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Hinweise an die Redaktion

Weiterführende Informationen: 

Brief der Jurist*innen von ClientEarth an die Ministerien

Forderungspapier zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit Braunkohlebetreibern und Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hartmut Gaßner und Georg Buchholz (GGSC) “Braunkohleausstieg durch Vertrag – Bindungswirkung und Demokratieprinzip”

Beihilferechtliche Analyse zu den Entschädigungszahlungen an die LEAG „Entschädigungen für die LEAG im Zuge des Kohleausstiegs – Unvereinbarkeit mit dem Beihilferecht und der  EU- Strombinnenmarktverordnung 2019“

Hintergrund zu den Verträgen

Die Bundesregierung verhandelt seit knapp eineinhalb Jahren mit Braunkohlebetreibern über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge. Die Verträge würden die Entschädigungssummen von 4,35 Mrd. € festschreiben – mit einer Rechtsverordnung würden Entschädigungen nur „soweit angemessen“ gezahlt. Bisher sind keinerlei Einzelheiten über die Vertragsverhandlungen bekannt, etwa wie die Entschädigungssummen konkret berechnet wurden.

Der Thinktank E3G hat kürzlich eine Analyse  eröffentlicht, der darauf hinweist, dass ein früherer Kohleausstieg im Jahr 2030 aufgrund wirtschaftlicher und klimapolitischer Entwicklungen immer wahrscheinlicher wird: “Wird das Kohleausstiegsgesetz wie geplant umgesetzt, ist das Risiko groß, dass auf dieseVeränderungen nicht flexibel reagiert und der Ausstieg sogar verzögert werden kann. Dies muss im Interesse von Beschäftigten und Regionen jedoch verhindert werden.”

Entschädigung ohne Gegenleistung

Das Unternehmen LEAG betreibt sechs Kraftwerksblöcke, die vor 2030 schließen sollen und damit einen Anspruch auf Entschädigung hätten. Die Analyse von ClientEarth zeigt, dass nach derzeitiger Ausstiegsregelung vier dieser sechs Blöcke später vom Netz gehen würden, als von der LEAG in ihren internen Geschäftsplanungen für 2016 ursprünglich geplant.

Der Bericht „Entschädigungen für die LEAG im Zuge des Kohleausstiegs“ geht auf einen früheren Bericht von ClientEarth zurück („Kein Geld für alte Braunkohlekraftwerke“, Oktober 2019), der darauf hinweist, dass die geplanten Entschädigungszahlungen in Anbetracht der strauchelnden Wirtschaftlichkeit von Braunkohlekraftwerken Gefahr laufen, unvereinbar mit EU-Beihilferecht zu sein. Sollte dieser Fall eintreten, stünde der gesamte Kohleausstieg auf dem Spiel.

Deutschland folgt damit nicht dem Beispiel anderer EU-Länder. Die Niederlande haben gerade das Kohlekraftwerk Hemweg geschlossen und dem Betreiber rund 50 Millionen Euro gezahlt, da die Abschaltung extrem kurzfristig erfolgte. Großbritannien schließt alle verbleibenden Kohlekraftwerke vor 2025, ohne Entschädigung. Währenddessen könnte in Deutschland jeder Betreiber Milliarden erhalten, obwohl der Ausstieg mehr als ein Jahrzehnt im Voraus angekündigt wurde.

Weitere Kontroversen 

Deutschlands später Kohleausstieg bis 2038 beinhaltet die Inbetriebnahme des neuen und höchst umstrittenen Steinkohlekraftwerks Datteln IV und ermöglicht die Zerstörung mehrerer Dörfer und damit verbundene Umsiedlung der Anwohner*innenum die Braunkohle unter ihren Häusern zu fördern.

ClientEarth “Anwälte der Erde” und Greenpeace Deutschland veröffentlichten im Mai 2019 eine Blaupause für ein Kohleausstiegsgesetz  das seinem umwelt- und klimapolitischem Anspruch gerecht werden würde. Die Vorschläge wurden von der Bundesregierung nicht aufgegriffen.

Kontakt

Lea Thin | Pressestelle ClientEarth Deutschland

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