Coca-Cola überarbeitet „irreführende“ Recyclingangaben nach rechtlicher Beschwerde  

6. Mai 2025 

Coca-Cola wird einige seiner Etiketten ändern, um irreführende Recyclingangaben zu entfernen. Dies gab die Europäische Kommission heute bekannt, nachdem BEUC (europäische Verbraucherverbund) und seine Mitglieder mit Unterstützung von ClientEarth und ECOS (Environmental Coalition on Standards) im November 2023 eine Beschwerde wegen Greenwashing eingereicht hatten. 

Angaben wie „Ich bin eine Flasche aus 100 % recyceltem Kunststoff“ werden ersetzt, um klarzustellen, dass dies nur für bestimmte Teile der Flasche gilt und beispielsweise nicht für Deckel und Etiketten. Die Angaben „100 % recycelt“ und „100 % recycelbar“ können weiterhin irreführend sein, da Zusatzstoffe wie Klebstoffe, Druckfarben und Farbstoffe den tatsächlichen Recyclinganteil verringern. Diese Bestandteile sind integraler Bestandteil des Produkts, werden jedoch selten oder gar nicht auf den Etiketten erwähnt. 

Coca-Cola wird außerdem sicherstellen, dass Produktetiketten und Marketingmaterialien die Verbraucher*innen nicht über die Umweltvorteile der Verpackungen täuschen, einschließlich der Verwendung von grünen Bildern oder Symbolen. 

Die Änderungen wurden vereinbart, nachdem Coca-Cola freiwillig in einen Dialog mit dem Netzwerk für Verbraucherschutzzusammenarbeit (CPC) der Europäischen Kommission unter der Leitung der schwedischen Verbraucheragentur und der ungarischen Wettbewerbsbehörde getreten war. 

Dieses Ergebnis entkräftet den Eindruck, der durch irreführende Behauptungen entstanden ist, dass Plastikflaschen allein durch Recycling umweltverträglich werden. 

 „Diese Nachricht sendet ein klares Signal an die gesamte Branche und bestätigt, dass irreführende Angaben zum Recycling ein rechtliches Risiko darstellen können“, sagte Kamila Drzewicka, Juristin bei ClientEarth. “Unserer Ansicht nach sollte dieses Ergebnis als Mindeststandard und nicht als Höchststandard angesehen werden – Regulierungsbehörden und Gerichte in der gesamten EU haben nun einen klaren Auftrag, gegen solche Praktiken vorzugehen, die Verbraucher irreführen und gegen gesetzliche Standards verstoßen.  

Recycling kann mit den riesigen Mengen an produziertem Kunststoff nicht Schritt halten. Unternehmen sind in einer einzigartigen Position, um unser Konsumverhalten zu ändern, aber diese irreführenden Behauptungen machen es den Verbraucher*innen schwer, umweltbewusste Entscheidungen zu treffen“, fügte Kamila Drzewicka hinzu. 

 Agustín Reyna, Generaldirektor von BEUC, kommentierte: 

 „Es ist eine gute Nachricht, dass Coca-Cola auf die Forderungen der Verbraucher*innen eingegangen ist und sich verpflichtet, klarzustellen, dass seine Angaben zum „100 %igen Recycling“ nur für Teile der Flasche gelten. Wenn dies jedoch im Kleingedruckten steht, wird die Zahl „100 %“ zweifellos im Gedächtnis der Verbraucher*innen haften bleiben und weiterhin den Eindruck vermitteln, dass es unbedenklich ist, weiterhin Plastikflaschen zu kaufen. Die Wahrheit ist, dass kaum mehr als die Hälfte der Plastikflaschen recycelt werden. 

Es ist völlig klar, dass eine Recyclingquote von 100 % niemals erreicht werden kann. Die Behauptung, dass eine Flasche zu 100 % recycelt oder recycelbar ist, ist schlichtweg irreführend und sollte unterlassen werden, ebenso wie grüne Bilder, die den falschen Eindruck vermitteln, dass Plastikgetränkeflaschen keine Auswirkungen auf die Umwelt haben. Wir erwarten von den Behörden, dass sie überwachen, ob Coca-Cola seinen Worten Taten folgen lässt, und dass sie strenge Maßnahmen ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist.“ 

Die Umsetzung dieser Änderungen durch Coca-Cola wird nun von den nationalen Verbraucherschutzbehörden überwacht. Darüber hinaus werden die Behörden auch die Praktiken anderer großer Abfüllunternehmen, die im EU-Binnenmarkt tätig sind, bewerten und gegebenenfalls von ihnen verlangen, ähnliche Verpflichtungen einzuhalten. ClientEarth setzt sich weiterhin für eine strengere Durchsetzung der Vorschriften gegen Greenwashing und für klarere Richtlinien zum Schutz der Verbraucher*innen und der Umwelt ein. 

  

ENDE 

Hinweise an die Redaktion: 

Bereits 2023 reichte die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC (europäische Verbraucherverbund) eine externe Warnmeldung bei der Europäischen Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz ein. Das CPC-Netzwerk ist eine große Gruppe von Verbraucherschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.  

BEUC ist eine „benannte Stelle“ gemäß der CPC-Verordnung und daher befugt, eine Warnmeldung an die Europäische Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zu richten. ClientEarth, die keine benannte Stelle ist, hat BEUC bei der Einreichung dieser Beschwerde unterstützt. 

BEUC hat die Warnmeldung gegen mehrere EU-Marken der Coca-Cola Hellenic Bottling Company, Nestlé S.A. und Danone S.A. wegen weitreichender Verstöße gegen das EU-Verbraucherschutzrecht im Sinne der EU-Verordnung 2017/2394 (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) eingereicht. 

Über ClientEarth: 

ClientEarth – Anwälte der Erde ist eine Nichtregierungsorganisation, die das Recht nutzt um die Erde und ihre Bewohner*innen zu schützen. Zusammen mit Bürger*innen und unseren Partnerorganisationen in Deutschland, Europa und weltweit arbeiten wir an Themen wie Klimawandel, Naturschutz und Umweltverschmutzung. Wir nehmen die Industrie und Regierungen in die Verantwortung, um das Leben auf der Erde und das Recht auf eine gesunde Umwelt zu schützen. Mit Büros in Europa, Asien und den USA setzen wir bestehendes Recht durch, unterstützen unterschiedliche Akteur*innen in Umweltverfahren und wirken bei der Gesetzgebung und der Entwicklung des Rechts mit. Wir streben eine nachhaltige und systematische Transformation an, denn eine Welt, in der Mensch und Planet gemeinsam gedeihen, ist nicht nur möglich – sie ist notwendig.

Pressekontakt:

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