Pressemitteilung: 13.05.2026

Deutsche Gaskraftwerkspläne bleiben mit dem europäischen Beihilferecht unvereinbar

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des „StromVKG“ verabschiedet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die darin beschriebenen Staatsbeihilfen durch die Europäischen Kommission genehmigt werden. ClientEarth hat hierzu heute ein Schreiben an die Europäische Kommission übermittelt, im Anschluss an ihre im November 2025 eingereichte Beschwerde. In dem Schreiben legen die Jurist*innen dar, dass der im StromVKG vorgesehene Kapazitätsmechanismus (KM) unvereinbar mit zentralen Regeln des EU-Beihilferechts ist. Sollte die Europäische Kommission das StromVKG in seiner derzeitigen Form genehmigen, wären die Folgen verheerend – für den Energiemarkt, die Verbraucher*innen, die Umwelt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. 

Die Bundesregierung möchte mit dem „Stromversorgungssicherheitskapazitätsgesetzes“ (StromVKG) Milliardenbeträge für neue Stromgewinnung ausgeben, wobei Gaskraftwerke klar bevorzugt werden. Bevor das StromVKG umgesetzt werden kann, muss das Programm gemäß den EU-Beihilfevorschriften von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Im November hatte ClientEarth gegen die erwartete Genehmigung der Regierungspläne – damals bekannt als „Kraftwerksstrategie“ – Beschwerde eingelegt. Im StromVKG wurden zwar einige der Pläne angepasst, doch zentrale Bedenken bleiben bestehen oder haben sich sogar verschärft – was den Wettbewerb auf dem deutschen und europäischen Markt beeinträchtigen und Investitionen in sauberere Alternativen verdrängen würde.  

Das an die Europäische Kommission gesandte Schreiben zeigt, dass das StromVKG mehrere grundlegende Prinzipien des EU-Rechts verletzt. Zu den wichtigsten zählen: 

  • Das Ausschreibungsvolumen entspricht nicht den Versorgungssicherheitsanalysen: Nach EU-Recht muss zunächst analysiert werden, dass es tatsächlich zusätzliche Kapazität braucht. Im StromVKG ist jedoch der Großteil der ausgeschriebenen Kapazitäten überhaupt nicht durch eine entsprechende Untersuchung gedeckt und der verbleibende Teil basiert auf einer deutschen Analyse, die in zentralen Punkten – etwa beim Potenzial von Batteriespeichern und Lastmanagement (Demand-Side Response) – erheblich von der europäischen Bewertung abweicht. Insgesamt stellt dies die im Gesetz vorgesehenen Ausschreibungsmengen in Frage. 

  • Alternativen für die Verbesserung der Versorgungssicherheit wurden nicht geprüft: Der vorgeschlagene Kapazitätsmechanismus ist eine kostspielige und stark marktverzerrende Maßnahme zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, geeignetere und weniger verzerrende Optionen wurden nicht beachtet. Dazu zählen unter anderem Absicherungspflichten, administrative Knappheitspreise für Reserven, vollständiger Marktzugang für Lastmanagement (Demand-Side Response) und Aggregatoren sowie Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Stromhandel. 

  • Mehrere EU-Energiemarktvorschriften werden verletzt: Dem vorgeschlagenen Kapazitätsmechanismus im StromVKG ging keine grenzüberschreitende Folgenabschätzung voraus; der Umsetzungsplan zur Behebung von Versorgungssicherheitsproblemen ist veraltet und der KM greift der bis Juli 2026 fälligen Bewertung des Flexibilitätsbedarfs vor. Eine Genehmigung trotz dieser Verstöße würde die Rechtsstaatlichkeit in der EU erheblich beeinträchtigen. 

  • Der Plan bevorzugt strukturell große Gaskraftwerke und etablierte Marktakteure gegenüber kleineren, saubereren Alternativen: Auch wenn der Kapazitätsmechnismus formal technologieoffen erscheint, begünstigen die Ausschreibebedingungen eindeutig große Gaskraftwerke, und somit etablierte Marktakteure. Dies zeigt sich unter anderem im faktischen Ausschluss von Lastmanagement und kleinen Anlagenpools; in der Anforderung, jederzeit nach nur einer Stunde zehn Stunden Strom liefern zu können; in Abwertungsfaktoren für Batteriespeicher; sowie in der Gebotsstruktur der langfristigen und Erzeugungsausschreibungen. Trotz des Grundsatzes, dass der Wettbewerb am Markt Vorrang haben sollte, wird das StromVKG in seiner derzeitigen Form die gesunde Verteilung von Marktmacht sowie niedrige Verbraucherpreise beeinträchtigen und den Übergang zu sauberer Energie behindern. 

  • Keine echten Dekarbonisierungsanforderungen: Von Gaskraftwerken wird lediglich verlangt, „wasserstofffähig“ zu sein, das heißt, sie müssen nicht tatsächlich mit Wasserstoff betrieben werden können, sondern lediglich bis Ende 2045 entsprechend umgerüstet werden, um als „klimaneutral“ zu gelten. Das Gesetz enthält jedoch weder einen glaubwürdigen Pfad zur Klimaneutralität noch Mechanismen, um eine Umrüstung zu fördern oder deren Ausbleiben zu sanktionieren, was das Risiko einer Verfestigung der Nutzung fossilen Gases erhöht. 

Stéphanie Nieuwbourg, Juristin bei ClientEarth, fasst die Ergebnisse des Schreibens wie folgt zusammen: „Das StromVKG erzwingt, dass Deutschland auf einem fossilen Entwicklungspfad verharrt – trotz jüngster Beispiele, die zeigen, wie gefährlich dies für die Energiesicherheit ist. Das wirkt nicht nur realitätsfern, sondern ist auch mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Unsere rechtliche Analyse zeigt klar: Das StromVKG kann in seiner derzeitigen Form nicht genehmigt werden, ohne Grundprinzipien des EU-Beihilfe- und Energiemarktrechts zu verletzen, die sich die Mitgliedstaaten selbst gesetzt haben. Diese Regeln sollen ein funktionierendes Marktgeschehen zugunsten der Verbraucher sowie einen klaren Weg hin zu einem grüneren Energiesystem sichern. Die Europäische Kommission darf diesen schädlichen Plan nicht genehmigen, sondern sollte vielmehr eine vertiefte Untersuchung dieser Beihilfemaßnahme einleiten.“ 

ENDE

Über ClientEarth 

ClientEarth ist als globale Umweltorganisation in über 60 Ländern in Afrika, Amerika, im Asien-Pazifik-Raum und in Europa aktiv. Sie entwickeln, stärken und setzen rechtliche Instrumente ein, um einen lebenswerten Planeten zu sichern und eine gesunde Umwelt zu verteidigen. Gemeinsam mit Partner*innen und Bürger*innen weltweit wirkt ClientEarth der Klimakrise entgegen, schützt die Natur und bekämpft Umweltverschmutzung. Sie nehmen Unternehmen und Regierungen in die Verantwortung und verteidigen das Recht aller auf eine gesunde Umwelt.

Pressekontakt

Ellen Baker, ebaker@clientearth.org