Pressemitteilung: 11.05.2026
Grundsatzurteil für den Meeresschutz: Niederländisches Gericht urteilt für Eindämmung zerstörerischer Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten
In einem bedeutenden Erfolg für den Schutz der Meere hat das Bezirksgericht Den Haag heute entschieden, dass niederländische Grundschleppnetzfischerei im geschützten Gebiet der niederländischen Doggerbank künftig nicht mehr ohne Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung möglich ist. Die Doggerbank ist das größte Naturschutzgebiet der Niederlande und gilt als “Kinderstube der Nordsee”.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur hatte niederländischen Fischer*innen bislang erlaubt, in diesem geschützten Natura‑2000‑Gebiet ohne Genehmigungen mit zerstörerischen Schleppnetzen zu fischen. Nach Auffassung des Gerichts verstößt eine derart pauschale Regelung jedoch gegen das Naturschutzrecht.
Grundschleppnetzfischerei bedeutet, große, beschwerte Netze über den Meeresboden zu ziehen, um bodennahe Arten wie Kabeljau, Seehecht, Garnelen und Oktopusse zu fangen. Diese Methode zerstört Lebensräume und die wichtige Eigenschaft der Ozeane als Kohlenstoffspeicher. Zudem gibt es dabei hohen Beifang. Auf der Doggerbank hat diese Fangmethode schwere Schäden verursacht und zahllose Haie, Rochen, langlebige Muschelarten, Seeanemonen, Seefedern und Korallen vernichtet.
Bei dem Urteil handelt sich um das erste in Europa, in dem ein Gericht bestätigt, dass Regierungen verpflichtet sind, die Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten ordnungsgemäß zu regulieren. Das Urteil erhöht den Druck auf die Europäische Kommission und die EU‑Mitgliedstaaten, die Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten schrittweise zu beenden – ein Ziel, das bereits im EU‑Meeresaktionsplan festgeschrieben ist.
Der Fall ist eine von vielen Klagen in ganz Europa gegen die Grundschleppnetzfischerei in geschützten Gebieten – unter anderem gibt es in Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Italien, Schweden und Deutschland ähnliche Fälle sowie zwei Beschwerden bei der Europäischen Kommission.
Das Urteil wird von den Umweltorganisationen Doggerland Foundation, ARK Rewilding Nederland, ClientEarth und Blue Marine Foundation begrüßt, die den Fall vor Gericht gebracht hatten.
Sie fordern nun die EU‑Politik – insbesondere die Europäische Kommission – auf, dieses Urteil ernst zu nehmen. Dazu gehört:
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Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die weiterhin zerstörerische Fischerei in Meeresschutzgebieten zulassen und damit gegen EU‑Naturschutzrecht verstoßen;
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Das kommende Europäische Ozeangesetz zu nutzen, um einen rechtlich verbindlichen Zeitplan für den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten festzulegen.
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Zudem appellieren sie an die europäischen Regierungen und an das Vereinigte Königreich. Sie sollten:
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anerkennen, dass ihre Fischereiflotten der Genehmigungspflicht und der Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung gemäß der Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie unterliegen.
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In sämtlichen marinen Natura‑2000‑Gebiete zerstörerische Grundschleppnetzfischerei verbieten.
Emilie Reuchlin, Direktorin von Doggerland, erklärte:
„Das Urteil ist eine fantastische Nachricht für die Nordsee. Die Grundschleppnetzfischerei stellt eine enorme Bedrohung für die Doggerbank dar, weil sie das Leben im und auf dem Meeresboden zerstört – darunter Haie, Rochen, langlebige Muscheln, Seefedern, Seeanemonen und Korallen. Mit diesem Urteil liegt die Beweislast wieder bei der niederländischen Regierung: Sie ist rechtlich verpflichtet, die niederländische Fischerei einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss eine angemessene Prüfung nachweisen, dass die Fischerei die Lebewesen im Schutzgebiet nicht schädigen.
Es ist gut, dass es nach 20 Jahren Einsatz für ein Verbot der Schleppnetzfischerei nun endlich Klarheit über die Nutzung der Doggerbank gibt. Die niederländische Regierung ist für den Schutz dieses wichtigen Naturschutzgebiets verantwortlich und wird die Zukunft mit den Fischer*innen diskutieren müssen: Können sie nicht nachweisen, dass ihre Aktivitäten keinen Schaden verursachen, dürfen sie in diesem Gebiet künftig nicht mehr mit Schleppnetzen fischen.“
John Condon, Jurist bei ClientEarth, sagte:
„Das ist ein wegweisendes Urteil für den Meeresschutz. Die Wirkung davon wird in ganz Europa spürbar sein. Das niederländische Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten nicht ignoriert werden darf – ‚geschützt‘ bedeutet tatsächlich geschützt. Die europäischen Entscheidungsträger*innen müssen nun ihrer rechtlichen Verantwortung gerecht werden und dieser Bedrohung für das Wohlergehen unserer Ozeane sofort begegnen.“
Karel van den Wijngaard, Programmleiter Nordsee bei ARK Rewilding Nederland, ergänzte:
„Ein grundlegender Punkt ist, dass sich die Natur erholen kann – aber nur, wenn wir ihr wirklich Ruhe und Raum dafür geben. Die Doggerbank ist auf dem Papier geschützt, doch Schutz ist es nur, wenn der Meeresboden tatsächlich unberührt bleibt. Dieses Urteil erhöht die Chance, dass die Natur ihre Widerstandsfähigkeit zeigen kann – und dass die Doggerbank wieder zu einem artenreichen Lebensraum für Meeresorganismen wird.“
ENDE
Hinweise an die Redaktion:
Kinderstube der Nordsee
Trotz ihres schlechten Zustands ist die Doggerbank das größte Naturschutzgebiet der Niederlande und weiterhin als „Kinderstube der Nordsee“ bekannt. Das Gebiet ist ein Laichgebiet für Scholle, Hering, Wittling und Kabeljau sowie ein Nahrungsgebiet für Schweinswale, Zwergwale, Kegelrobben, Basstölpel, Papageitaucher, Trottellummen, Tordalke und andere geschützte Seevögel.
Der geschützte Meeresboden dient zudem als Kohlenstoffspeicher und spielt daher eine wichtige Rolle für den Klimawandel.
Wiederherstellung der Natur als Ausgangspunkt
Die Nordsee ist eines der meistbefahrenen Meere der Welt. Die kumulativen Auswirkungen von Fischerei, intensivem Schiffsverkehr und Energiegewinnung, Verschmutzung und Klimawandel haben die Nordsee und ihre Meeresschutzgebiete in einen schlechten Zustand versetzt. Die Niederlande haben sich zu internationalen Zielen verpflichtet, nach denen bis 2030 mindestens 30 Prozent der Meeresfläche wirksam geschützt werden sollen.
Echter Schutz für das gesamte Gebiet
Das EU‑Recht schreibt vor, dass sich die Meereslebensräume in Natura‑2000‑Gebieten erholen können müssen. Großbritannien hat seinen Teil der Doggerbank bereits vor vier Jahren auf Grundlage derselben Rechtsvorschriften für die Grundschleppnetzfischerei geschlossen. Auch gegen die deutsche Regierung laufen rechtliche Verfahren, um den deutschen Teil der Doggerbank vor dieser Fangmethode zu schützen. Schritt für Schritt rückt ein echter Schutz des gesamten Gebiets näher.
Die Umweltorganisationen wurden in diesem Verfahren von der Anwältin Bondine Kloostra von Prakken d’Oliveira Human Rights Lawyers unterstützt.
Ein europaweites Problem
Im vergangenen Jahr haben Umweltorganisationen die Europäische Kommission aufgefordert, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande, Dänemark und Spanien wegen weit verbreiteter zerstörerischer Fischerei in Meeresschutzgebieten einzuleiten.
Über ClientEarth
ClientEarth ist als globale Umweltorganisation in über 60 Ländern in Afrika, Amerika, im Asien-Pazifik-Raum und in Europa aktiv. Sie entwickeln, stärken und setzen rechtliche Instrumente ein, um einen lebenswerten Planeten zu sichern und eine gesunde Umwelt zu verteidigen.
Gemeinsam mit Partner*innen und Bürger*innen weltweit wirkt ClientEarth der Klimakrise entgegen, schützt die Natur und bekämpft Umweltverschmutzung. Sie nehmen Unternehmen und Regierungen in die Verantwortung und verteidigen das Recht aller auf eine gesunde Umwelt.
Pressekontakt ClientEarth
George Kontou, gkontou@clientearth.org