Pressemitteilung: 1. August 2019

Entschädigungen für die Stilllegung von Kraftwerken voraussichtlich rechtswidrig

Umweltjurist*innen haben auf den neuen Bericht der Umweltorganisation “Sandbag” reagiert. Er zeigt deutlich, dass sich das Geschäft mit Braunkohle in Deutschland künftig nicht mehr lohnen wird: Ingesamt rechnet Sandbag damit, dass die deutsche Kohleindustrie zwischen 2020 und 2022 eine horrende Geldsumme in Höhe von bis zu € 1,8 Milliarden verlieren wird – mit Tendenz zu weiteren bedeutenden Verlusten in den kommenden Jahren. Diese Erkenntnis hat auch Auswirkungen auf die geplanten Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber.

Prof. Dr. Hermann Ott, Leiter des ClientEarth Deutschlandbüros, sagt dazu: „Kohlekonzerne wie RWE verlangen enorme staatliche Entschädigungen, nur damit sie ihre Kraftwerke gemäß des aktuellen Abschaltplans schließen. Diese staatlichen Zuwendungen sind in den meisten Fällen unbegründet und wären auch unethisch. Die Kraftwerksbetreiber wissen schon seit Langem, dass ihre Tage gezählt sind – und schaden dabei auch noch seit Jahrzehnten Mensch, Natur und Klima.“

Nun könnten die geplanten Entschädigungen sogar gegen geltendes Recht verstoßen: Im deutschen Verfassungsrecht sind Kompensationszahlungen für Unternehmen nur vorgesehen, wenn eine Maßnahme zu einer außergewöhnlichen Härte oder einer unangemessenen Belastung führt. Der Sandbag Bericht zeigt jedoch, dass Kraftwerksbetreiber bei weiterer Inbetriebnahme sogar Geld verlieren würden – und sich somit nicht mehr für eine finanzielle Entschädigung nach deutschem Recht qualifizieren. Der Staat darf solche Zahlungen nicht leisten.

Neben der Unvereinbarkeit mit deutschem Recht, könnten die Kompensationszahlungen auch auf EU-Ebene problematisch werden. Denn Entschädigungen wie diese müssen von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe anerkannt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Kommission diese jedoch nur genehmigen wird, wenn die Zahlungen künftige Profitverluste ausgleichen.

Ott fügt hinzu: “Da Kraftwerksbetreiber keinen Gewinn erzielen – sondern laut Sandbag sogar Verlust machen würden – ist eine Zustimmung der EU-Kommission unwahrscheinlich. Und ohne diese ist jede Entschädigungszahlung durch die Bundesregierung rechtswidrig.

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