Pressemitteilung: 05.05.2022
Kraftwerk Datteln IV: Neuer Regionalplan Ruhr steht juristisch auf wackeligen Füßen
Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth – Anwälte der Erde hat in einer Stellungnahme deutliche Kritik an den aktualisierten Plänen des Regionalverbandes Ruhr für das Kohlekraftwerk Datteln IV geübt. Die Umweltjurist*innen fordern die Planungsbehörde auf, das Gerichtsurteil vom vergangenen August zu berücksichtigen, mit dem der Bebauungsplan des Steinkohleblocks für unrechtmäßig erklärt wurde. Das Festhalten an einer weiteren Nutzung von Datteln IV als Kraftwerkstandort, wie es im aktuellen Entwurf steht, darf nach Ansicht von ClientEarth in dieser Form nicht Teil des Regionalplans bleiben, weil es diesen damit ganz klar rechtlich angreifbar macht.
„Im aktuell vorgelegten Entwurf des Regionalplans Ruhr hält der Regionalverband mit der beabsichtigten Sicherung des Kraftwerksstandorts Datteln IV an einem rechtswidrigen Vorhaben fest“, sagt dazu Umweltjuristin Francesca Mascha Klein aus dem Berliner Büro von ClientEarth. „Wir haben das Planungsbüro im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auf diesen schwerwiegenden Fehler aufmerksam gemacht und hoffen sehr, dass unsere Bedenken in der endgültigen Version des Regionalplans Berücksichtigung finden. In der bislang vorliegenden Form würde diese Planung einer gerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten.“
Die juristische Auseinandersetzung um das Kohlekraftwerk Datteln – das sich in nächster Nähe zu einer Kinder- und Jugendklinik befindet – zieht sich bereits über zehn Jahre hin. Trotz der Proteste vor Ort gegen die verheerenden gesundheitlichen und klimaschädlichen Auswirkungen ist der neue Steinkohleblock im Mai 2020 in Betrieb gegangen. Am 26.08.2021 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem von ClientEarth unterstützten Verfahren den Anwohner*innen recht gegeben und den Bebauungsplan für Datteln IV für unwirksam erklärt.
Nach Ansicht des OVG hätte insbesondere aufgrund der zu erwartenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen des Vorhabens Datteln IV eine gründlichere Alternativenprüfung im Sinne einer effektiven Umweltvorsorge stattfinden müssen. Die Planungsbehörde des Regionalverbandes scheint bei der Überarbeitung des Regionalplanes Ruhr diesen Umstand komplett außer Acht zu lassen und nimmt auch selbst keine eigene Abwägung oder Alternativenprüfung vor.
Der Kraftwerksbetrieb von Datteln IV trägt durch die CO2-Emissionen von bis zu 8 Millionen Tonnen zu einer spürbaren Verschärfung der Klimakrise bei. Luft- und Wasserverschmutzung mit Schwermetallen wie Quecksilber, Blei und Arsen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen, weil diese zu Krebs und Erkrankungen des Nervensystems führen können. Zudem stellt das Kraftwerk wegen der Gefahr des Austrags von Keimen in den Kühlturmtröpfchen ein besonderes gesundheitliches, unter Umständen sogar tödliches Risiko für die Patient*innen der nur 1.000 Meter entfernten Kinder- und Jugendklinik dar. In diesem Zusammenhang hatte ClientEarth im Juni 2021 insbesondere auf die zusätzliche Gefährdung der Anwohner*innen durch Legionellen hingewiesen.
Zusätzlich zum Urteil des OVG vom 26.08.2021 sind gegen Datteln IV derzeit noch weitere Verfahren anhängig. Sollte das Gericht neben dem Bebauungsplan auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk für unwirksam befinden, so müsste der Betrieb ohnehin eingestellt werden. „Der Regionalverband Ruhr wäre gut beraten, in seiner Planung das Ende der Nutzung dieses Kraftwerkstandorts vorzusehen“ fügt Klein hinzu.
ENDE
Über ClientEarth – Anwälte der Erde
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