Pressemitteilung: 25. Januar 2024

NGOs leiten rechtliche Schritte gegen EU-Glyphosat-Wiederzulassung ein

Brüssel/Wien - Ein Konsortium aus sechs NGOs – PAN Europe, GLOBAL 2000, ClientEarth (EU), Générations Futures (Frankreich), PAN Germany und PAN Netherlands – hat juristische Schritte zur Anfechtung der jüngsten Entscheidung der Europäischen Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat eingeleitet. Nach einer eingehenden Prüfung des Verfahrens zur Wiedergenehmigung von Glyphosat und der Feststellung mehrerer kritischer Mängel haben die Umweltschutzorganisationen bei der EU-Kommission gestern einen Antrag auf interne Überprüfung eingereicht.

Die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sind ihrer Verpflichtung zum Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt nicht nachgekommen. Sie haben sich nicht an das EU-Recht und die Rechtsprechung zur Pestizidverordnung und das Vorsorgeprinzip gehalten.

Die Europäische Kommission hat Glyphosat erneut für 10 Jahre zugelassen, obwohl es eine Fülle wissenschaftlicher Beweise für dessen Toxizität für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gibt. Die Europäische Kommission hat nun 22 Wochen bis Ende Juni Zeit, um formell auf den Antrag zu antworten. Sollte die Kommission die Zulassung von Glyphosat nicht widerrufen, werden die NGOs vor Gericht ziehen.

Die Mängel im Detail

Angeliki Lyssimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, sagt: „Wir sind bestürzt über die unglaubliche Anzahl von Verstößen gegen das EU-Recht. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die erhebliche Toxizität von Glyphosat für die Gesundheit und die Umwelt wurden von der EFSA und der ECHA nicht korrekt an die Kommission weitergegeben. Die Bauern und Bäuerinnen sind die ersten Opfer. Die Kommission hat Glyphosat trotz der verfügbaren Informationen über dessen Toxizität und der zahlreichen Datenlücken erneut zugelassen. Dabei hätten diese ein Verbot zur Folge haben müssen.“

„Die Behörden haben systematisch alle Daten aus der unabhängigen wissenschaftlichen Literatur verworfen und ihre Bewertung ausschließlich auf die von den Herstellern gelieferten Daten gestützt. Darüber hinaus scheinen einige wichtige Studien für verschiedene Bereiche der Bewertung noch zu fehlen. Die Kommission hätte veranlassen müssen, das Dossier wegen Unvollständigkeit nicht zu akzeptieren“, so Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures.

Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000, fügt hinzu: „Angesichts der in den US-Gerichtsverfahren aufgedeckten Beweise für die Beeinflussung früherer EU-Genehmigungsverfahren durch Monsanto hätten wir erwartet, dass die Behörden die Studien der Glyphosathersteller diesmal besonders genau unter die Lupe nehmen würden. Doch die Behörden wiederholten die Schlussfolgerungen früherer Genehmigungsverfahren in Copy-and-Paste-Manier – selbst dort, wo die Argumente auf veralteten Herstellerstudien beruhten, die inzwischen allgemein als inakzeptabel gelten.“

„Die Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSA vernachlässigt die möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Parkinsonkrankheit und von Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern, während Untersuchungen unabhängiger Wissenschaftler*innen auf eine mögliche Wirkung hinweisen. Wir sind sehr besorgt darüber, dass die Kommission ihre Bürger*innen nicht angemessen schützt. Deshalb fordern wir die Kommission auf, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Genehmigung von Glyphosat zurückzuziehen“, sagt Margriet Mantingh, Vorsitzende von PAN Netherlands.

Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, sagte: „Unter Missachtung ihrer eigenen Richtlinien und Vorgaben haben die EU-Behörden die Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat verzerrt, um zu dem falschen Schluss zu kommen, der Wirkstoff sei nicht krebserregend.“

„Glyphosat ist eine gefährliche Substanz – mit ihrer erneuten Genehmigung hat die Kommission einen offensichtlichen Fehler begangen und sich über das Gesetz und die unabhängige und zuverlässige Wissenschaft hinweggesetzt. Darüber hinaus ist die Kommission nach den EU-Verträgen verpflichtet, umsichtig zu handeln, um Schäden für Mensch und Natur zu vermeiden. Wir fordern die Kommission auf, endlich die Wissenschaft zu berücksichtigen und ihre Genehmigung zurückzuziehen“, so Juliette Delarue, ClientEarth Senior Juristin, abschließend.

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