Pressemitteilung: 30. Januar 2024

NGOs nehmen LEAG und Landesamt in die Pflicht: Massiver Wasserverlust und Verschmutzungen des Grundwassers drohen am Tagebau Welzow-Süd 

  • Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette immer noch nicht fertig
  • LEAG und Landesamt werden ihrer Verantwortung nicht gerecht
  • Umweltorganisationen weisen auf Gefahren für Mensch und Natur hin

Für den Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd hatte der Braunkohlekonzern LEAG eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) beantragt. Das LBGR erteilte die Erlaubnis im Dezember 2022. Die Erlaubnis ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Tagebaus und setzt eine fertige Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette voraus. Die LEAG hat den Bau der Dichtwand jedoch bereits 2018 gestoppt und die Wand nicht, wie zunächst zugesagt, bis 2022 fertiggestellt. Die Folge sind enorme Wasserverluste der Seenkette und Verschmutzungen des Grundwassers. BUND, unterstützt durch ClientEarth, haben gegen die vom Landesamt erteilte Erlaubnis Widerspruch eingelegt.

Am 30. Januar 2024 haben BUND und ClientEarth auf einer online Pressekonferenz erklärt, welche gravierenden regionalen und überregionalen Folgen eine fehlende Dichtwand für Mensch und Natur haben.

Axel Kruschat, der Geschäftsführer des BUND Brandenburg, erklärt: „Legt man die Gutachten des Bergbaubetreibers zur Wirksamkeit der Dichtwand zugrunde, sind der Lausitzer Seenkette durch den Baustillstand ca. 130 Mio. Kubikmeter Wasser verloren gegangen. Das ist mehr als die Hälfte des Volumens des Sedlitzer Sees. Das LBGR muss sich fragen lassen, warum man einen solchen Schaden entstehen ließ.“

Das LBGR erteilte die wasserrechtliche Erlaubnis bis zum Jahr 2035. Ein Eingriff in den Wasserhaushalt der Region erfolgt weit über diesen Zeitpunkt hinaus.

„In Zeiten der Klimakrise ist Wasser eine Ressource, die zu schonen ist. Die Realitäten der Klimakrise sind in einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die zur Förderung von klimaschädlicher Braunkohle notwendig ist, mit zu berücksichtigen. Wir sind der Meinung, dass das LBGR dies nicht hinreichend getan hat“, sagt Jennifer Seyderhelm, Umweltjuristin bei ClientEarth.

Die Entscheidung des LBGR wird zeitnah erwartet. Sollte das LBGR nicht der Argumentation von BUND und ClientEarth folgen, behalten sich die Organisationen vor, dagegen Klage zu erheben.

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