Pressemitteilung: 28.5.2026
Quecksilber aus dem Großkraftwerk Mannheim: Gericht weist Klage gegen hohen Grenzwert ab
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute (28. Mai 2026) eine Klage des BUND Baden-Württemberg gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Blöcke 6-8 des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen. Die Klage wurde von ClientEarth unterstützt und richtete sich gegen die hohen Mengen an giftigem Quecksilber, die das Kraftwerk in den Rhein einleiten darf. Möglich ist das durch sehr schwache deutsche Grenzwerte, die Umwelt und Gesundheit von Menschen und Tieren unnötig gefährden.
Paula Ciré, Juristin bei ClientEarth dazu: „Leider hat der Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall nicht so entschieden, wie wir es uns zum Schutz von Mensch und Natur gewünscht hätten. Das Gericht ist unserer Argumentation nicht gefolgt, dass die giftigen Quecksilberemissionen des Kraftwerks in den Rhein weitestmöglich reduziert werden müssen. Wir hoffen aber, dass sich in anderen laufenden Gerichtsentscheidungen und spätestens mit der Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union das hohe Schutzniveau für die Umwelt insgesamt verwirklichen lässt, das die Richtlinie schon seit 2010 angestrebt.“
Rechtliche Grundlage der Klage waren zwei EU-Richtlinien: Die Wasserrahmenrichtlinie und die Industrieemissionsrichtlinie. Die Vorgaben dieser beiden Richtlinien werden in Deutschland nach Ansicht des BUND und ClientEarth generell nicht erfüllt. Die Industrieemissionsrichtlinie wurde 2024 auf EU-Ebene novelliert und erfasst nunmehr ca. 75.500 Anlagen. Die bestehenden Regeln zur Festsetzung von Grenzwerten für Schadstoffe wurden bisher in der Praxis nicht wirksam genug umgesetzt. Die Novelle stellt diese Regeln klar, damit Grenzwerte die Umwelt und menschliche Gesundheit besser schützen. Die Neufassung der Richtlinie ist in Deutschland bis 1. Juli umzusetzen; für die Grenzwertfestsetzung gelten jedoch meist lange Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
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