Pressemitteilung

Trotz ungelöster EU-rechtlicher Bedenken: EU-Kommission genehmigt EUR 35,2 Milliarden Subventionen für Gaskraftwerke in Deutschland 

03/09/2026 

Der nun im Gesetz zur Versorgungssicherheit, kurz „StromVKG“, niedergelegte Plan Deutschlands, Milliarden in neue Gaskraftwerke zu investieren, wurde von der Europäischen Kommission laut einer heute veröffentlichen Presse-Erklärung genehmigt. [1] ClientEarth hatte zuvor gewarnt, dass eine solche Genehmigung der Kommission schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich einer uneinheitlichen Anwendung des europäischen Beihilferechts begegnet und darüber hinaus einen fragwürdigen Präzedenzfall für zukünftige fossile Subventionen schafft.  

Stéphanie Nieuwbourg, Juristin bei ClientEarth, erklärte: 

„Die heute bekannt gemachte Entscheidung der Kommission ist erstaunlich. Wir können auf Grundlage des Gesetzestexts nicht nachvollziehen, wie die Kommission zu dem Schluss kommen konnte, dass das von Deutschland verabschiedete Gesetz mit ihren eigenen Beihilferegeln vereinbar ist.“ 

„Wir müssen zunächst die Veröffentlichung der eigentlichen Entscheidung abwarten, um zu verstehen, wie die Kommission zu ihren Schlussfolgerungen gelangt ist. Die Beihilferegeln sind jedenfalls entscheidend, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten – im Interesse der Verbraucher*innen und für einen klaren Weg hin zu einem saubereren Energiesystem." 

Die Jurist*innen von ClientEarth hatten im November 2025 eine Beschwerde gegen den Plan der deutschen Regierung eingelegt, Gaskraftwerke unter dem Deckmantel der Stromversorgungssicherheit zu subventionieren. [2]. ClientEarth schickte zudem im Mai 2026 ein ausführliches Schreiben an die Kommission [3], nachdem der Entwurf des StromVKG veröffentlicht worden war. Dieses Schreiben kam zu dem Schluss, dass die geplanten Regelungen zentrale Anforderungen des EU-Beihilfe- und Energiemarktrechts nicht erfüllen. 

Die EU-Beihilferegeln sollen verhindern, dass einzelne Branchen oder Unternehmen unzulässig staatlich begünstigt werden. Im vorliegenden Fall droht Deutschlands Unterstützung für fossile Gaskraftwerke der Branche günstigere Marktbedingungen zu verschaffen als sauberen und darüber hinaus oft kostengünstigeren Alternativen wie erneuerbaren Energien, Batteriespeichern oder flexiblen Energiemanagementkonzepten. Zwar nahm Deutschland vor der Verabschiedung des StromVKG am 9. Juli 2026 noch begrenzte Anpassungen vor; die von ClientEarth aufgeführten zentralen rechtlichen Bedenken wurden dabei allerdings nicht adressiert. 

ClientEarth warnt zudem, dass die Entscheidung Auswirkungen weit über Deutschlands Grenzen hinaus haben könnte, da derzeit mehrere Mitgliedstaaten ähnliche Mechanismen für Versorgungssicherheit erwägen. 

Nieuwbourg ergänzte:  

„Wenn schädliche fossile Gassubventionen in Deutschland zugelassen werden, öffnet das unter dem Deckmantel der Stromversorgungssicherheit die Tür für weitere schädliche fossile Gassubventionen in ganz Europa." 

„Bis zu EUR 35,2 Milliarden in den Bau neuer Gaskraftwerke zu versenken ist ein bedauerlicher Schritt in die falsche Richtung: hin zu sich verschärfenden Folgen der Klimakrise und steigenden Kosten für Verbraucher:innen, die diese Gaskraftwerke bis 2045 bezahlen müssen. Bis zu dem Jahr also, in dem Deutschland klimaneutral sein will." 

ClientEarth wird nun prüfen, wie die Kommission die Subventionen genehmigen konnte, obwohl aus Sicht der Umweltorganisation: 

  • das Ausmaß des Beihilfeprogramms nicht durch Deutschlands Versorgungssicherheitsbedarf gerechtfertigt werden kann;   

  • angemessenere und weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen, die ebenfalls Versorgungssicherheit gewährleisten könnten, nicht in Betracht gezogen wurden; 

  • die Kosten für Verbraucher*innen bis zu einer Gesamtsumme von EUR 35,2 Milliarden genehmigt wurden, ohne dass bisher feststeht, wer wieviel von diesen Kosten trägt; 

  • die Maßnahme gegen das EU-Energiemarktrecht zu verstoßen scheint; 

  • erhebliche Wettbewerbsverzerrungen durch die Bevorzugung großer Gaskraftwerke und etablierter Marktakteure gegenüber saubereren und flexibleren Alternativen entstehen, beispielsweise indem Flexibilitätsmaßnahmen auf der Nachfrageseite sowie Kleinanlagenpools von den ersten und größten Auktionen ausgeschlossen werden; und 

  • die schwachen Dekarbonisierungsanforderungen des Beihilfeprogramms mit dem Klimaziel der EU unvereinbar sein dürften. Die geförderten Anlagen müssen nämlich erst bis 2045 – dem Jahr, in dem die letzte Förderzahlung fällig wird – klimaneutral betrieben werden.  

ClientEarth ist darüber hinaus enttäuscht über den Entscheidungsprozess der EU-Kommission, der von mangelnder Transparenz sowie zu wenig Kontrollmöglichkeiten für die Öffentlichkeit geprägt war.  

Nieuwbourg sagte:  

„Die Kommission hat erst jetzt – wenige Tage vor Ablauf der Frist für die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Beihilfeprogramms – ihre Zustimmung signalisiert, während Deutschland das StromVKG bereits Anfang Juli verabschiedet hatte. Da die Kommission zudem ihre eigentliche Entscheidung noch nicht veröffentlicht hat, hat die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, die Begründung der Kommission vor Ablauf der Frist für die erste Ausschreibungsrunde zu prüfen.“ 

 
 

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Hinweise an die Redaktion:

 

Über ClientEarth – Anwälte der Erde

ClientEarth – Anwälte der Erde ist eine Nichtregierungsorganisation, die das Recht nutzt um die Erde und ihre Bewohner*innen zu schützen. Zusammen mit Bürger*innen und unseren Partnerorganisationen in Deutschland, Europa und weltweit arbeiten wir an Themen wie Klimawandel, Naturschutz und Umweltverschmutzung. Wir nehmen die Industrie und Regierungen in die Verantwortung, um das Leben auf der Erde und das Recht auf eine gesunde Umwelt zu schützen. Mit Büros in Europa, Asien und den USA setzen wir bestehendes Recht durch, unterstützen unterschiedliche Akteur*innen in Umweltverfahren und wirken bei der Gesetzgebung und der Entwicklung des Rechts mit. Wir streben eine nachhaltige und systematische Transformation an, denn eine Welt, in der Mensch und Planet gemeinsam gedeihen, ist nicht nur möglich – sie ist notwendig.

Über das StromVKG 

Die deutsche Regierung hatte im April 2026 das „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz“ (StromVKG) vorgelegt. Zwar zielt es grundsätzlich darauf ab, Deutschlands künftige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten, indem ein Kapazitätsmarkt geschaffen und Investitionen in steuerbare Erzeugungskapazitäten angereizt werden, doch es werden hauptsächlich fossile Gaskraftwerke gefördert. Das StromVKG ist das Nachfolgegesetz der „Kraftwerkstrategie“, welche die vorherige Regierung 2024 verabschiedet hatte.  

ClientEarth beteiligte sich an den beiden im Oktober 2024 durchgeführten öffentlichen Konsultationen zu den beihilferechtlichen Aspekten der Kraftwerksstrategie sowie der öffentlichen Konsultation zum StromVKG im April 2026. 

 
Über staatliche Beihilfen  

Staatliche Beihilfen sind eine Form finanzieller Unterstützung, die von EU-Mitgliedsstaaten an Unternehmen gegeben wird – dazu gehören etwa Subventionen, Steuervergünstigungen oder zinsfreie Darlehen. Solche Beihilfen können den Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt verzerren. Deshalb überwacht und reguliert die EU-Kommission staatliche Beihilfen. Sie stellt dadurch sicher, dass der europäische Binnenmarkt nicht unnötig verzerrt wird und dass Beihilfen mit den Zielen der EU, darunter ihren Umwelt- und Klimazielen, vereinbar sind.  

Die EU-Beihilferegeln erlauben Subventionen für fossile Gasprojekte, die als “wasserstofftauglich“ deklariert sind. Dieses Konzept kritisiert ClientEarth deutlich, da es keinen klaren Zeitrahmen oder Kriterien für den Wechsel hin zu Wasserstoff beinhaltet. Stattdessen sorgt es für Lock-in-Effekte und finanzielle und externe Abhängigkeitsrisiken, welche die Klima- und Energieziele der EU unterminieren.     

Insgesamt fehlt eine Absicherung gegen umweltschädliche staatliche Beihilfen in der EU, was unter anderem dazu führt, dass umfangreiche Subventionen in fossile Energien fließen. ClientEarth veröffentlichte daher ein Policy Briefing zum Thema „Environmental Mainstreaming in State Aid Control“ (Einbeziehung von Umweltbelangen in die Kontrolle staatlicher Beihilfen) mit konkreten Empfehlungen für eine konsequente Integration von Umweltaspekten in das EU-Beihilfenrechtsregime.