Die Industrieemissionsrichtlinie als Grundvoraussetzung für die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen
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Stellungnahme für die öffentliche Anhörung zur BT-Drs. 20/3948
Die IE-RL regelt Umweltauswirkungen der umwelt- und klimaschädlichsten Agrar- und Industrieanlagen, die gleichzeitig negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. EU-weit fallen darunter derzeit 52.000 Aktivitäten (z.B. Kohlekraft- und Stahlwerke, Raffinerien, Abfalldeponien, Produktion von Metallen, Zement und Chemikalien, oder bestimmte Intensivhaltung von Tieren), davon ca. 9.000 in Deutschland. Die IE-RL beschränkt sich nicht auf einzelne Umweltmedien oder Schadstoffe, sondern strebt mit einem „integrierten Ansatz“ ein hohes Schutzniveau für die Umwelt als Ganzes an. So sind Emissionen in Luft, Wasser oder Boden, die Nutzung von Wasser, Energie, Chemikalien oder anderen Materialien, die Erzeugung von Abfällen oder andere Umweltauswirkungen erfasst. Die IE-RL verlangt eine Betriebsgenehmigung für jede Anlage und kann damit direkt auf die Quelle der Umwelt- und Gesundheitsschäden einwirken.
Primäres Ziel der IE-RL ist es, schädliche Belastungen auf die Umwelt zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Damit ist die IE-RL das Instrument, welches die grundlegenden EU-Umweltprinzipien umsetzt: Sie fußt auf dem Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung, dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (alle verankert in Artikel 191(2) AEUV). Auch Deutschland muss nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aus den Verträgen unterstützen (Artikel 4 EUV).
Die Revision der Richtlinie hat das enorme Potenzial, einen effektiven Beitrag der Industrie zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene unter wettbewerbsgerechten Bedingungen zu garantieren. Der Kommissionsvorschlag zur neuen IE-RL ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber an bestimmten Stellen nachgebessert werden. Es wird empfohlen, folgende Kernpunkte in der Revision sicherzustellen: