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Luftverschmutzung | 13 März 2023

Klimaschutz braucht Sektorziele und Umsetzung auf Vorhabensebene
Luftverschmutzung
Energie

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Klimaschutz braucht Sektorziele und Umsetzung auf Vorhabensebene

Juristische Kurzstudie zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes

Eine aktuelle rechtliche Studie von ClientEarth und Green Legal Impact (GLI) kommt zum Ergebnis, dass die Sektorziele im Klimaschutzgesetz nicht ersatzlos gestrichen werden dürfen. Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum effektiven Klimaschutz scheitert bislang unter anderem an fehlenden konkreten Vorgaben für die Behörden, so die Autor*innen. Entsprechende Vorgaben müssen daher ausgebaut werden.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates zu effektivem Klimaschutz. Als Rahmengesetz setzt es die zu erreichenden nationalen Reduktionsziele fest und definiert für die jeweiligen Sektoren die jährlich zulässigen Emissionsmengen. Die gemeinsam erstellten Kurzstudie von Client Earth und Green Legal Impact zeigt auf, dass konkrete, quantifizierte, jahres- und sektorspezifische Ziele eine Voraussetzung für ambitionierten und effektiven Klimaschutz sind. Die ersatzlose Abschaffung entsprechender Zielvorgaben würde den verfassungsrechtlichen Vorgaben widersprechen und das Auseinanderdriften von Klimaschutzzielen und tatsächlichen Emissionen weiter befeuern.

Um die Ziele für 2030 noch zu erreichen, müssen stattdessen die Mechanismen des Gesetzes weiterentwickelt werden. § 13 Abs. 1 KSG sieht bereits jetzt vor, dass öffentliche Stellen bei Ermessens- und Abwägungsentscheidungen, wie beispielsweise Entscheidungen über die Genehmigung von Vorhaben, Klimaschutz berücksichtigen müssen. Die juristische Kurzstudie zeigt jedoch auf, dass diese Vorschrift weiter konkretisiert und geschärft werden muss, damit Klimaschutz auch in der Praxis wirksam wird.