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Energie | 14 November 2022

Gutachten: Sicherung der Treibhausgasneutralität im Rahmen der Klimaziele - Erdgasausstieg in Deutschland
Energie

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Gutachten: Sicherung der Treibhausgasneutralität im Rahmen der Klimaziele - Erdgasausstieg in Deutschland

Fossiles Gas ist der derzeit wichtigste Wärmelieferant Deutschlands. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise und zur Erreichung der deutschen Klimaziele ist ein Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Gas in Deutschland im Stromsektor bis 2035 und im Wärmesektor in den darauf folgenden Jahren nötig. Eine entsprechende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland ist angesichts des aus Art. 20a Grundgesetz folgenden Klimaschutzgebots auch verfassungsrechtlich erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat ClientEarth ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem rechtliche Möglichkeiten untersucht werden, wie der Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Gas in der Energieversorgung mittelfristig bewirkt werden kann. Das von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen erstellte Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Während Anfänge einer Kopplung zwischen Gas- und Strombedarf im deutschen Recht erkennbar sind, fehlt eine zentrale Gelenknorm für Wärmebedarfe oder z. B. die zwingende Anordnung von kommunalen Wärmekonzepten (bzw. Dekarbonisierungsplänen) als Genehmigungsvoraussetzung für Verteilnetzleitungen und /oder Kraftwerksneubauten. Aus Sicht der Kohärenz der gesetzgeberischen Ziele und aufgrund der erheblichen Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Mengenzielen im Klimaschutzgesetz aus verfassungsrechtlicher Sicht scheint es zwingend, die Energiebedarfsplanung von diesen Zielen leiten zu lassen. Sie darf nicht weiter auf Grundlage von – letztlich kaum überprüfbaren – Bedarfsprognosen der Betreiber von Kraftwerken und Netzen erfolgen. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist erforderlich.
  • Ein Bundesgesetz mit dem Ziel eines gesteuerten Gasausstiegs durch Stilllegung von Anlagen wäre rechtlich unter Voraussetzungen, die in dem Gutachten nicht abschließend beurteilt sind, zulässig. Dies gilt für ein Neubauverbot von Anlagen. Zulässig wäre darüber hinaus aber auch der Ausschluss einer Umrüstung von Steinkohleanlagen auf den Energieträger Gas, allerdings unter Einführung einer Übergangsfrist oder einer konkreten Entschädigungsmöglichkeit auf Antrag.
  • Eine klare gesetzgeberische Möglichkeit, Gaskraftanlagen zur Einhaltung von Klimazielen stillzulegen, fehlt.
  • Auf Grundlage des gesetzlich verankerten Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 ist zumindest die Aufnahme einer ausdrücklichen Möglichkeit einer Befristung von Genehmigungen für Gaskraftwerke ins Gesetz erforderlich. Bei weiter Auslegung der Vorschriften des BImSchG ist eine solche Befristung auch heute schon möglich.
  • Insgesamt bietet das bestehende Recht entgegen der Annahmen des Bundesverfassungsgerichts im Klimabeschluss von 2021 zur Notwendigkeit der Einhaltung der Ziele des Klimaschutzgesetzes zur Sicherung von Freiheitsrechten mangelhafte Möglichkeit, die Einhaltung dieser Ziele sicherzustellen.