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Einreichung an den UN-Menschenrechtsrat zu Deutschlands Menschenrechtsverpflichtungen im Umweltkontext (2023)

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Einreichung an den UN-Menschenrechtsrat zu Deutschlands Menschenrechtsverpflichtungen im Umweltkontext (2023)

Im allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) prüft der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen alle viereinhalb Jahre, wie und ob ein UN-Mitgliedstaat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen umsetzt und einhält.

Gegenstand der Überprüfung sind die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, anderer vom jeweiligen Staat ratifizierter Menschenrechtsverträge, freiwilliger Verpflichtungen und des humanitären Völkerrechts. Deutschland hat eine Reihe relevanter Menschenrechtsverträge ratifiziert, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC).

Grundlage des UPR-Verfahrens sind drei Berichte:

  1. Ein Bericht des Staates zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen;
  2. Eine Zusammenstellung der Empfehlungen und Entwicklungen in den Komitees der UN-Menschenrechtsverträge, die den jeweiligen Staat betreffen;
  3. Eine Kompilation von Eingaben von u.a. zivilgesellschaftlichen Akteuren und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Im Rahmen des 4. UPR-Zyklus hat ClientEarth im April 2023 einen Bericht zu Deutschlands Menschenrechtsverpflichtungen an der Schnittstelle zu Umweltschutz, Umweltrechten und Klimaschutz beim UN-Menschenrechtsrat eingereicht.