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Kraftwerksbetreiber sollten nicht auf Entschadigungen hoffen Neues Rechtsgutachten zum Kohleausstieg

In einem heute veröffentlichten Gutachten warnen Juristinnen der Umweltrechtsorganisation ClientEarth deutsche Kohlekonzerne, nicht auf allzu große Abfindungen für die Einstellung des Braunkohleabbaus zu hoffen – da solche Zahlungen unrechtmäßig sein könnten.

Jede Form staatlicher Entschädigungszahlungen, auf die Braunkohlebetreiber im Zuge des Kohleausstiegs hoffen, müsse auch nach dem Recht der Europäischen Union geprüft werden. Hohe Entschädigungssummen würden einer Prüfung nach Beihilferecht wahrscheinlich nicht standhalten.

Konzerne wie RWE fordern im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Bundesregierung bis zu 1,5 Mrd. € pro abgeschaltetem Gigawatt (GW) als Entschädigung. Dass derartige Verhandlungen überhaupt stattfinden, ist das Ergebnis der Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission.

In Deutschland sind heute etwa 47 GW Stein- und Braunkohlekraftwerke am Netz. RWE versucht demnach insgesamt eine Abfindungssumme in Höhe vieler Milliarden Euro für die Kohlebranche herauszuschlagen.

Ida Westphal, ClientEarth-Juristin im Bereich Energierecht und Co-Autorin des Gutachtens, sagt: “Von den 14 EU-Mitgliedstaaten, die bereits aus der Kohle aussteigen, hat bislang kein anderes Land freiwillig Zahlungen an Kohlekonzerne für das Unvermeidliche vorgesehen. Der Niedergang der Kohle – aus ökonomischen wie ökologischen Gründen – ist schon seit einiger Zeit vorherzusehen gewesen. Kraftwerksbetreiber versuchen die Bundesregierung zu schröpfen, wenn sie hohe Summen für die Stilllegung ihrer Kraftwerke fordern. Für Unternehmen, die sich auf diese Entschädigungszahlungen verlassen, wird es ein böses Erwachen geben, wenn das Beihilferecht ihnen einen Strich durch die Rechnung macht.”

Für eine rechtmäßige Auszahlung, muss jede Entschädigung für die Schließung von Kraftwerken nach deutschem Verfassungsrecht geprüft werden und im Einklang mit dem EU-Beihilferecht stehen. Sind die Voraussetzungen des Beihilferechts nicht erfüllt, müssten bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden.

Laut den Expertinnen von ClientEarth ist es höchst unwahrscheinlich, dass dieser von RWE herbeigesehnte “goldene Handschlag” tatsächlich alle dieser rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Westphal erläutert: “Damit solche Auszahlungen nach deutschem Recht gezahlt werden können, müssen Unternehmen nachweisen, dass sie bedeutende finanzielle Verluste durch die Schließung ihrer Kraftwerke verzeichnen. Und für eine Auszahlung nach europäischem Recht müssten die Betriebe nachweisen, dass sie durch die Zahlungen keinen marktverzerrenden Vorteil gegenüber anderen Energieunternehmen haben. Denn so ernst Deutschland die Empfehlungen der Kohlekommission auch nimmt, für die Beurteilung nach dem EU-Recht spielen sie keine Rolle:  “Angesichts der sich drastisch verschlechternden finanziellen Lage der Braunkohlenindustrie, wird die Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen nur schwer begründet werden können.”

Nach einer ökonomischen Auswertung von Sandbag haben deutsche Braunkohlekonzerne bereits in der ersten Hälfte diesen Jahres Verluste in Höhe von 664 Mio. € eingefahren – zehnmal mehr als im gleichen Zeitraum im Vorjahr. Der Marktwert für den die Sparte zur konventionellen Energieerzeugung bei RWE, liegt aktuell bereits bei negativen 4 Mrd. €. Darüber hinaus sind die meisten Kohlekraftwerke in Deutschland bereits seit über 25 Jahren in Betrieb: Lange genug also, um anfängliche Investitionen zu amortisieren.

Aus dem Gutachten: “Die Tatsache, dass Kohlekraftwerke bereits Verluste machen und ganz sicher keine großen Gewinne, ist ein klarer Hinweis darauf, dass es für ihre Betreiber keine außergewöhnliche Belastung oder unzumutbare Härte wäre, ihre Kraftwerke schließen zu müssen. Ganz im Gegenteil – die Schließung der Kraftwerke bewahrt sie sogar vor künftigen Verlusten.”

Bei der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Einstufung von Auszahlungen als Beihilfen, wird sicher auch berücksichtigt werden, dass kein anderes Land, das aus eigenen Stücken den Kohleausstieg plant, Entschädigungen für Kohleunternehmen vorsieht.

Ein offizieller Entwurf des lang erwarteten Kohleausstiegsgesetzes wird in etwa einem Monat erwartet.

ENDE

Hinweis für die Redaktion:

Detaillierte Informationen finden Sie im ClientEarth Bericht: “Kein Geld für alte Braunkohlekraftwerke”

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass große Entschädigungssummen nach Artikel 14 der deutschen Verfassung nicht zu rechtfertigen sind, da die Europäische Kommission sie voraussichtlich nicht als Beihilfen anerkennen wird.

Der Bericht zeigt außerdem, dass es in Anbetracht des aktuellen Marktwerts von RWE theoretisch günstiger für die Bundesregierung wäre, alle Braun- und Steinkohlekraftwerke aufzukaufen und selbst zu schließen.

ClientEarth hat erst kürzlich die BaFin davon in Kenntnis gesetzt, dass RWE womöglich den Markt manipuliert hat. Das Unternehmen teilte seinen Investor*innen mit, die Gerichtsentscheidung für einen Rodungsstopp des Hambacher Forsts würde das “Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich“ belasten.

Seit Ende September versucht RWE sich neu aufzubauen, indem das Unternehmen bis 2040 klimaneutral werden will. Am selben Tag haben Anwohner*innen am Tagebau Garzweiler in einer Pressekonferenz juristischen Widerstand gegen die Abbaggerung ihrer Häuser für die Erweiterung des Tagebaus angekündigt. Die “Neue RWE” hält jedoch weiter an der Zerstörung ihrer Dörfer fest.

ClientEarth – Anwälte der Erde und Greenpeace Deutschland haben im Mai dieses Jahres einen Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wirbt für einen vollständigen Kohleausstieg bis 2030, um das 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen und so die Auswirkungen des Klimawandels auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Zudem zeigt er Optionen für einen Ausstieg bis 2035, dem von der Kohlekommission vorgeschlagen frühesten Zeitpunkt eines endgültigen Kohleausstiegs.