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Trotz Bergbau-Vereinbarung drohen Milliardenkosten für Brandenburger*innen

Der Kohleabbau hinterlässt seine Spuren: Jahrtausendealte Wälder werden abgeholzt, das Wasser verschmutzt und der Grundwasserspiegel gesenkt. Nun plant die Bundesregierung den längst überfälligen Kohleausstieg, doch was passiert mit den Lausitzer Tagebauen, wenn sie eines Tages tatsächlich nicht mehr genutzt werden?

Expert*innen schätzen die Kosten, die für die Wiederherstellung der Lausitzer Tagebauareale anfallen werden, auf 3 bis 10 Milliarden Euro. ClientEarth unterstützt den BUND Brandenburg dabei, auf die Festlegung ausreichender Sicherheitsleistungen hinzuwirken, um die Risiken in der Zukunft abzusichern. Denn der Fall zeigt grundsätzliche Probleme in der Umsetzung des Umweltrechts auf, denen die Jurist*innen von ClientEarth immer wieder begegnen.

BUND und ClientEarth fordern: Sicherheitsleistungen, sofort

Um zu gewährleisten, dass das verantwortliche Unternehmen am Ende der betrieblichen Tätigkeit für die Rekultivierung und für die Beseitigung hervorgerufener Umweltschäden aufkommt, gibt es sogenannte Sicherheitsleistungen. Das können zum Beispiel Geld, Wertpapiere oder Hypotheken auf Grundstücke sein. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg hat bislang seine Pflicht versäumt, Steuerzahler*innen vor Milliardenkosten zu schützen. Um Umwelt und Steuerzahler*innen vor dem Milliardenschaden zu bewahren, muss das Landesamt zusätzlich Sicherheiten einfordern. Zögern die Behörden noch länger, kann sich der Konzern aus seiner Verantwortung stehlen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg e.V. hat deshalb beim Bergamt beantragt, sich gegen die Folgekosten des Braunkohlentagebaus Welzow-Süd abzusichern und ausreichende Sicherheitsleistungen nach dem Bergrecht festzulegen. Da die Behörde dieser Forderung nicht nachgekommen ist, hat die Umweltorganisation beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage eingereicht. ClientEarth unterstützt dieses Verfahren, damit die wahren Kosten des Kohleabbaus endlich eingepreist werden - sowohl im Betrieb, als auch in den Verhandlungen über den Ausstiegspfad.

UPDATE 29.06.2022: Das Verwaltungsgericht hat die Klage in erster Instanz bedauerlicher Weise abgewiesen. Der BUND Brandenburg und ClientEarth prüfen daher weitere mögliche rechtliche Schritte, um der Abwälzung der Kosten für die Umweltschäden auf die Allgemeinheit klar einen Riegel vorzuschieben. Nähere Informationen können unseren Pressemitteilungen zur mündlichen Verhandlung sowie zum Prozessausgang entnommen werden.

Verursacherprinzip muss umgesetzt werden

Wie für alle andere umweltschädliche Aktivitäten muss auch hier das Verursacherprinzip gelten: Derjenige, der Umweltbelastungen verursacht, soll grundsätzlich die Kosten ihrer Beseitigung tragen. Im Bergrecht steht dazu sinngemäß, dass die Behörde die Leistung einer Sicherheit einfordern kann, um die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zu gewährleisten.

„Selbst für viel kleinere Projekte, wie Windparks, müssen oft schon vor Baubeginn große Summen zurückgelegt werden, um den Rückbau sicherzustellen. Dies muss erst recht für die Braunkohlentagebaue der LEAG gelten, die schon jetzt massive Umweltwirkungen haben. Das ist im Umweltrecht nichts Neues und das Bergrecht sieht solche Sicherheitsleistungen auch eindeutig vor – es hapert nur an der Umsetzung.“ bekräftigt Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth.

Vorsorgevereinbarung reicht nicht aus

Die „Vorsorgevereinbarung“ zwischen dem Land Brandenburg und der LEAG soll nur den Schein von Sicherheit bewahren – vor allem jetzt so kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg. Sie orientiert sich vorrangig an den wirtschaftlichen Interessen der LEAG: „Lächerliche 10 Millionen Euro will die LEAG jetzt einzahlen – von geschätzten 3 bis 10 Milliarden geschätzten Kosten! Danach soll bis 2033 ein Sondervermögen von 770 Millionen Euro in einer Zweckgesellschaft angespart werden. Schon jetzt schreiben die Kohlekonzerne rote Zahlen. Wenn die LEAG zum Beispiel Mitte der 2020er Jahre pleitegehen sollte, dann bleiben wir Steuerzahler*innen in Brandenburg und Sachsen immer noch auf mehreren Milliarden sitzen. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass das Bergamt sofort Sicherheitsleistungen in voller Höhe von der LEAG einziehen muss.“ erklärt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, bei der Pressekonferenz am 26.08.19.

Als Umweltjurist*innen wissen wir: Es reicht eben nicht, Gesetze zu haben, die scheinbar alles so regeln, dass kein Grund zur Sorge für die Umwelt besteht. Entscheidend ist vielmehr, ob und wie diese Gesetze wirklich angewendet werden. Recht, das dem Umweltschutz dient, muss immer daran gemessen werden wie es umgesetzt wird. Und hier bestehen massive Defizite. Welzow-Süd ist dabei leider kein Einzelfall.

Informationsdefizite behindern Vollzug

Ein weiterer Aspekt wird an diesem Fall offenbar, der ebenfalls charakteristisch für das Umweltrecht ist: das Problem der Intransparenz. Die meisten Informationen, die mit der konkreten Wiedernutzbarmachung zu tun haben, etwa wie lange sie dauert, welche Maßnahmen umgesetzt werden und – nicht zuletzt – was das Ganze kostet, sind nicht öffentlich. Als Grund wird hierbei der Schutz von Betriebsgeheimnissen der Betreiber angegeben.

Was dabei allerdings verkannt wird, ist, dass auch die Öffentlichkeit ein gewichtiges Interesse daran hat zu erfahren, was mit den Tagebaulöchern, der Wasserversorgung und der Umwelt allgemein, nach Betriebsende passiert. Denn werden keine ausreichenden Sicherheitsleistungen festgelegt, drohen die Kosten am Ende den Steuerzahler*innen zur Last zu fallen. Und das, nachdem ein gewinnorientierter Betreiber jahrzehntelang massive Schäden, auch auf Kosten der Allgemeinheit, verursacht hat.

Die Jurist*innen von ClientEarth setzen sich daher immer wieder mit dem im EU-Recht und im deutschen Recht verankerten Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen auseinander, um solche Informationsdefizite zu verhindern.

Nur eine weitere Förderung klimaschädlicher Aktivitäten

Jüngste Berichte, wie etwa der Sandbag Report, zeigen, dass Braunkohle wirtschaftlich im Abwärtstrend liegt. In diese schon verheerenden Zahlen ist jedoch bisher noch gar nicht eingepreist, dass die Verluste eigentlich schon jetzt weit höher wären, wenn die Ausgaben auch für Sicherheitsleistungen eingepreist wären. Dies ist nur eine weitere Form der finanziellen Begünstigung des Braunkohletagebaues und der klimaschädlichen Verstromung von Kohle in Kraftwerken. Denn hätten die Betreiber für die wahren Kosten der Kohleförderung und -verstromung bereits in der Vergangenheit aufkommen müssen, würden wir vielleicht gar nicht über ein Ende der Kohle im Jahr 2038 sprechen, weil sie sich ohnehin vorher erledigt hätte.

Dies ist auch wichtig, wenn im Rahmen des Kohleausstiegs über Entschädigungen verhandelt wird. Die Gefahr besteht, dass es zu einer weiteren Begünstigung kommt – wenn die Betreiber die höheren Kosten für die frühzeitige Stilllegung im Rahmen der Entschädigungen geltend machen wollen. Denn hierfür ist es wichtig zu wissen, welche Kosten für eine Wiedernutzbarmachung ohnehin irgendwann angefallen wären.

Nur so kann die Frage beantwortet werden, welche zusätzlichen Kosten durch einen verhandelten Ausstiegspfad für Braunkohle entstehen.