Pressemitteilung: 11. Dezember 2023

EU gibt grünes Licht für Milliardenzahlung an Kohlegiganten RWE

Nach über 2 Jahren Prüfung hat die Europäische Kommission nun die Zahlung von 2,6 Milliarden Euro an den Energieriesen RWE für den Kohleausstieg genehmigt.

Die Jurist*innen von ClientEarth, die immer wieder auf die rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarung samt Entschädigungen für RWE hingewiesen haben, sind verblüfft über die Genehmigung der Kommission. Nicht nur bleibt nach wie vor vollkommen intransparent, wie die Höhe der Zahlung sich zusammensetzt, auch die neue Vereinbarung für einen Kohleausstieg 2030 mit RWE leistet keinen substantiellen Beitrag für den Klimaschutz. Berechnungen zeigen, dass Emissionen so gut wie gar nicht verringert werden und mit der Vereinbarung das 1,5 Grad-Budget sogar um ein Sechsfaches überschritten werden könnte.

„Auffällig ist gerade in der aktuellen Haushaltslage, wieviel Geld die Bundesregierung für fossile Unternehmen bereitstellt“, so ClientEarth-Juristin Francesca Mascha Klein, „während es für Klimaschutz und Energiewende an Mitteln fehlt.“

„Die Bundesregierung bleibt der Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig“, erklärt Klein. „Bis heute hat sie nicht dargelegt, wie genau die angeblichen entgangenen Gewinne RWEs durch den Kohleausstieg berechnet wurden.“

„Momentan treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Welt, um einen Ansatz für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen auszuarbeiten. Gleichzeitig zahlt die Bundesregierung – jetzt mit Segen der EU-Kommission – einem der größten Emittenten weltweit eine astronomische Entschädigung für einen Ausstieg, der klimapolitisch vollkommen unzureichend ist. Glaubwürdige Klimapolitik sieht anders aus!“

Die Begründung der Entscheidungen wird in den kommenden Wochen veröffentlicht. ClientEarth wird sie bei Veröffentlichung prüfen.

Offen gelassen wurde seitens der Kommission explizit die Entscheidung über die Entschädigung für den Braunkohlebetreiber LEAG. „Obwohl die Verfahren bislang gemeinsam geführt wurden, hat die EU-Kommission heute nur über die Zahlung für RWE entschieden“, erklärt Klein, „Das lässt darauf schließen, dass die erheblichen Bedenken bei den Zahlungen für die LEAG fortbestehen.“

Gegen die Entscheidung der Kommission kann gerichtlich geklagt werden.

Hinweise an die Redaktion

Um die Kohleverstromung zur Erreichung der Klimaziele zu reduzieren, hat Deutschland im Jahr 2020 das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz legte für Braunkohlebetreiber einen Ausstiegspfad fest und bildete die Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der zwischen der Bundesregierung und den Unternehmen RWE bzw. LEAG ausgehandelt wurde. Gesetzlich und vertraglich sind Entschädigungen für beide Braunkohlebetreiber festgelegt.

Das Entschädigungspaket soll angeblich entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten abdecken. Für RWE (im Rheinland) sind es 2,6 Milliarden Euro – für die LEAG (in der Lausitz) 1,75 Milliarden Euro.

Ursprünglicher Termin für den Braunkohleausstieg war spätestens 2038. Für RWE wurde dies auf 2030 vorgezogen, allerdings unter der Bedingung, dass zwei große Einheiten über 2022 hinaus am Netz bleiben können.

Zu der neuen Vereinbarung mit RWE hatte ClientEarth-Juristin Francesca Mascha Klein letztes Jahr als Sachverständige im Ausschuss für Klimaschutz und Energie Stellung genommen.

Weitere Veröffentlichungen von ClientEarth finden sich hier:

Eine Übersicht über die bisherige Arbeit von ClientEarth zu den Entschädigungen für Braunkohlebetreiber im Rahmen des Kohleausstiegs finden Sie hier.

Über ClientEarth – Anwälte der Erde

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