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Der Braunkohleausstieg und das EU-Beihilferecht

Die Bundesregierung will Milliarden an Braunkohlebetreiber zahlen - doch ist die Entschädigung gerechtfertigt? Die EU-Kommission prüft unter anderem die Angemessenheit der Zahlungen und lässt auf ihre Entscheidung warten. Was steckt hinter dem Streit um die Entschädigungszahlungen und welche Rolle spielt das EU-Beihilferecht? Ein Blick auf den aktuellen Stand der Dinge.

Die Bundesregierung vertritt einen klaren Standpunkt: RWE und LEAG, Energiegiganten mit Millionen- und Milliardengewinnen, sollen aus Steuermitteln entschädigt werden. 2,6 Milliarden EUR für RWE und 1,75 Milliarden EUR für LEAG. Warum? Sie sollen für entgangene Gewinne durch den Braunkohleausstieg bis 2038 und für die Tagebaufolgekosten kompensiert werden. Trotz einer Gesetzesänderung, die RWE verpflichtet, seine Braunkohlekraftwerke bis 2030 stillzulegen, bleibt die Entschädigungssumme unverändert.

ClientEarth kritisiert daran drei Aspekte: 

  1. Die Stilllegungen der Kraftwerke passieren zu spät.
  2. Die Entschädigung deckt Tagebaufolgekosten ab, für die die Kohlebetreiber selbst aufkommen müssen.
  3. Die Entschädigung, die gezahlt werden soll, ist unangemessen hoch und es fehlt an einer transparenten Berechnung.

Aber was sagt die EU dazu?

Die Europäische Kommission zweifelte lange ebenfalls an der Verhältnismäßigkeit der Entschädigungszahlungen. Seit März 2021 prüft sie, ob diese mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. Dieses Recht soll den EU-Binnenmarkt vor Verzerrungen durch staatliche Subventionen schützen. Die Frage ist: Erhalten RWE und LEAG durch diese Zahlung einen unverhältnismäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen europäischen Energiekonzernen? Die Entscheidung kann positiv, negativ oder an Bedingungen geknüpft sein. Bis dahin darf keine Auszahlung erfolgen.

Wo stehen wir heute?

Obwohl die Entscheidungsfrist für beihilferechtliche Verfahren normalerweise 18 Monate beträgt, hat die Kommission erst nach über zwei Jahren am 11. Dezember die 2,6 Milliarden EUR für RWE genehmigt. Für die Zahlung an die LEAG steht die Entscheidung der Kommission immer noch aus. Seit der Eröffnung des formellen Prüfverfahrens im Jahr 2021, das von ClientEarth kommentiert wurde, ist noch keine Entscheidung gefallen. Im Mai 2022 wurden die Beteiligten aufgefordert, sich zu den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 zu äußern. ClientEarth hat daraufhin erneut Stellung bezogen.

Im März 2023 erweiterte sich das Verfahren, da Deutschland die Stilllegung zweier Braunkohlekraftwerke von 2022 auf 2024 verschob und die Stilllegung von drei weiteren Kraftwerken von 2038 auf 2030 vorzog. Die deutsche Regierung legte der Kommission eine überarbeitete Berechnung der Zahlungen an RWE vor. ClientEarth bezog sowohl im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des deutschen Bundestags zur gesetzlichen Änderung auf deutscher Ebene als auch gegenüber der Kommission Stellung.

Wie geht es weiter?

Für die Genehmigung der Zahlung an RWE wird der vollständige Entscheidungstext der EU-Kommission abgewartet. Innerhalb einer Frist von rund zwei Monaten nach Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt kann gegen diese vorgegangen werden, andernfalls wird sie rechtskräftig.

ClientEarth argumentiert weiterhin, dass die geplanten Zahlungen an LEAG nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind und wendet sich regelmäßig mit Stellungnahmen an die EU-Kommission. Da nun die 18 Monate für das Prüfverfahren abgelaufen sind, kann die Bundesregierung eine Entscheidung der Kommission innerhalb von 2 Monaten verlangen oder sie kann eine Vereinbarung zur weiteren Verlängerung des Verfahrens mit der Kommission treffen. Innerhalb einer Frist von rund 2 Monaten nach Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt kann gegen die Entscheidung vorgegangen werden, andernfalls wird sie rechtskräftig.



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