Pressemitteilung: 29. März 2023

UN-Vollversammlung fordert Klima-Gutachten an: Meilenstein im internationalen Umweltrecht

Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth begrüßt die heutige Verabschiedung einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Das höchste Gericht der Welt wird darin ersucht, die Rechtspflichten der UN-Mitgliedsstaaten zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt im Angesicht der Klimakrise zu klären.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag soll nun Stellung dazu beziehen, was Staaten laut internationalem Recht tun müssen, um klimabedingte Schäden für heutige und künftige Generationen zu verhindern, und welche rechtlichen Folgen es hat, wenn sie erhebliche Schäden verursachen. Eingebracht wurde die Initiative von Vanuatu, einem pazifischen Inselstaat, der bereits jetzt stark unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden hat.

Lea Main-Klingst, Expertin für Völkerrecht bei ClientEarth, sagt zum Ergebnis der Abstimmung: „Internationale Gerichte und Tribunale werden zunehmend ersucht, die völkerrechtlichen Aspekte der globalen Bemühungen zur Bekämpfung der Klimakrise zu klären – und das aus gutem Grund. Allein in den letzten Monaten nahm die Aufmerksamkeit für diese Institutionen spürbar zu. Kolumbien und Chile bemühen sich derzeit um ein ähnliches Gutachten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Eine Gruppe kleiner Inselstaaten will die Verpflichtungen die Länder im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommen zum Schutze der Weltmeere mit Blick auf Klimaschäden feststellen lassen.“

Prof. Dr. Hermann Ott, Leiter des deutschen Büros von ClientEarth, fügt hinzu: „Das Völkerrecht ist ein mächtiges Instrument zum Schutz der Menschen und aller anderen Bewohner unseres Planeten vor den drastischen Auswirkungen der Klimakatastrophe. Ein Gutachten des höchsten Weltgerichts hat das Potenzial, die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten in einer der drängendsten Fragen unserer Zeit zu klären - und kann als Richtschnur für künftige Klimaschutzmaßnahmen dienen. Dies ist ein unglaublich bedeutsamer Fortschritt auf dem Gebiet des internationalen Klima- und Umweltrechts.“

Deutschland war Teil der Staatengruppe, die Vanuatu bei der Erstellung des Resolutionsentwurfes unterstützt hat. Allerdings dauerte es einige Zeit, bis die Bundesregierung sich offiziell auf die Liste der einbringenden Staaten hat eintragen lassen. ClientEarth sowie weitere Umwelt- und Menschenrechts-NGOs haben die Regierung von Vanuatu bei deren Bemühungen um Mitzeichnung unterstützt.

Der Antrag von Vanuatu geht auf eine Initiative der Pacific Islands Students Fighting Climate Change zurück. Diese werden global durch weitere Jugendorganisationen, wie die World’s Youth for Climate Justice (WYCJ) unterstützt.

Jule Schnakenberg, Mitglied des Vorstands von WYCJ, sagt dazu: „Wir haben die Klimakatastrophe endlich vor den Internationalen Gerichtshof gebracht. Nach über einem Jahrzehnt, in dem pazifische Inselstaaten eine Führungsrolle in dieser Frage übernommen haben, hat nun endlich eine von jungen Menschen initiierte und globale Kampagne Früchte getragen. Heute hat die Mehrheit der Staaten ihr Interesse bekundet, ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Klimakrise, den Menschenrechten und den Rechten künftiger Generationen zu klären. Dabei geht es auch um mögliche rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ergeben. Junge Menschen auf der ganzen Welt werden genau verfolgen, wie die Staaten die vom Gericht festgestellten Pflichten umsetzen.“

Hintergrund:

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